Kanton Bern: Mit der Steuergesetzrevision will der Regierungsrat die Steuerbelastung für tiefe bis mittlere Einkommen senken. Die Stossrichtung wurde in der Vernehmlassung gutgeheissen.
Mit gezielten Massnahmen bei den Einkommenssteuertarifen und der Erhöhung eines Abzugs für bescheidene Einkommen sollen mit der Steuergesetzrevision 2027 Entlastungen für die tiefen bis mittleren Einkommen von teilweise zwanzig Prozent und mehr erreicht werden, wie der Regierungsrat schreibt. Die vorgesehene Stossrichtung sei in der Vernehmlassung grossmehrheitlich gutgeheissen worden. «Gegenstimmen wurden vor allem wegen den resultierenden Mindereinnahmen geäussert, welche auch von den Gemeinden mitgetragen werden müssen.» Der Regierungsrat hatte in der Vernehmlassung zwei Varianten präsentiert, eine «Variante 130» mit steuerlichen Entlastungen von voraussichtlich rund 130 Millionen Franken beim Kanton (inklusive Gemeinden rund 200 Millionen) und eine weitergehende «Variante 190» (inklusive Gemeinden rund 300 Millionen). Aufgrund der Stellungnahmen in der Vernehmlassung beantragt er die Weiterverfolgung der «Variante 130», welche finanzpolitisch tragbar sei und dennoch zu dringend notwendigen Entlastungen für viele Steuerpflichtige führe. Vorgesehen ist, die Steuergesetzrevision gestaffelt umzusetzen.
«Heiratsstrafe» abschaffen
Zur Umsetzung der Steuerstrategie soll auch eine «Heiratsstrafe» bei der Vermögenssteuer abgeschafft werden, indem die heutige Freigrenze von 100'000 Franken bei verheirateten Personen und Personen in eingetragener Partnerschaft verdoppelt wird. Damit die Revision nicht zu Steuererhöhungen für gemeinsam veranlagte Personen mit höheren Vermögen führt, wird der bisherige Sozialabzug von 18'000 Franken für Verheiratete und Personen in eingetragener Partnerschaft beibehalten. Zudem wird aus Gründen der Gleichbehandlung ein analoger, hälftiger Sozialabzug von 9000 Franken für Alleinstehende ergänzt. Die Vorlage geht nun zur Vorberatung in die Finanzkommission des Grossen Rates und soll im Parlament in der Herbstsession 2025 in erster Lesung behandelt werden. Die zweite Lesung ist für die Frühlingssession 2026 vorgesehen.