Zum Artikel «Radstreifen in der Tempo-30-Zone?» in der «Wochen-Zeitung» vom 31. August.
Die Aussage, dass sechs Meter zum Kreuzen von Lastwagen reichen, hat mich, gefühlsmässig, irritiert. So habe ich die Meinung eines ausgewiesenen Fachmannes eingeholt. Nachstehend sinngemäss seine Aussagen:
Dass sechs Meter als Fahrbahnbreite einer wichtigen Verkehrsachse genügen, kann niemand ins Auge fassen, dem Verkehrssicherheit für alle ein Anliegen ist. Ein LKW hat eine Breite von 2,55 Metern plus Spiegel, das ergibt bereits die verfügbaren zirka drei Meter. Dies würde bedeuten, dass LKW-Lenker beim Kreuzen immer auf den Radstreifen ausweichen müssen. Als erschwerendes Problem bei solchen Manövern kommt für den Fahrer der berüchtigte tote Winkel im Blickfeld des Rückspiegels ins Spiel. Da er mehrheitlich links beobachten muss, dass er den andern nicht frontal oder seitlich touchiert, kann er schwerlich gleichzeitig Blick nach rechts auf den Velostreifen halten. Da in einer 30er-Zone Velos und E-Bikes zumindest gleich schnell wie LKWs unterwegs sind, bergen die aufgemalten Velostreifen grössere Gefahr, als wenn keiner vorhanden wäre. Der Velofahrer fühlt sich auf «seinem» Streifen ja (scheinbar) unbehelligt und sicher, fährt also tendenziell auch weniger rechts, also gefährdeter.
So etwas sollte meines Erachtens nicht bewusst gebaut werden.
Fritz Schneider, Langnau