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Weiterbildung von Ärzten unterstützen

Kanton Bern:

Künftig sollen auch Hausarztpraxen für ihre Leistungen in der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten entschädigt werden. Dafür beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat für die Jahre 2024 bis 2027 jährliche Beiträge von 975´000 Franken. «Ambulante Leistungserbringerinnen und -erbringer haben in der Grundversorgung schon immer Weiterbildung betrieben», schreibt der Regierungsrat. Im Gegensatz zu den Spitälern hat der Kanton diese Leistungen bisher aber nicht entschädigt. «Neu erhalten sie dafür eine jährliche Pauschale von 15´000 Franken.» Mit dieser Anpassung setzt der Regierungsrat eine Motion um.

17.05.2023 :: pd