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Zukunft der Spitäler aufzeigen

Kanton Bern: Der Kanton will aufzeigen, wie die bernische Spitallandschaft künftig aussehen könnte. Die GPK verlangt, dass die Leistungserbringer einbezogen werden.

In der Wintersession 2019 hatte der Grosse Rat die Motion «Spitallandschaft im Umbruch – Jetzt braucht es eine Auslegeordnung durch den Regierungsrat» überwiesen. Sie verlangte vom Regierungsrat, dass er die heute bestehenden Risiken für den Kanton im Spitalbereich benennt und aufzeigt, welche Massnahmen für eine funktionierende und wirtschaftliche Spitalversorgung nötig sind. 


Spitäler stärker vernetzen

Inzwischen liegt der Bericht des Regierungsrates vor. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) unterstützt die Stossrichtung des Berichts, wie sie in einer entsprechenden Medienmitteilung schreibt. Namentlich begrüsst sie die Absicht, eine noch stärkere Vernetzung und Zusammenarbeit unter den verschiedenen Leistungserbringern zu erreichen. Für die Kommission ist klar, dass in allen Kantonsteilen eine qualitativ gute Grundversorgung gewährleistet sein muss. Jedoch könne es durchaus sinnvoll sein, wenn spezialisierte und hochspezialisierte Behandlungen künftig konzentriert würden.


Nutzen muss sichtbar sein

Der Regierungsrat hat die zuständige Direktion beauftragt, innerhalb von rund drei Jahren ein konkretes Zielbild zu erarbeiten, das die Erkenntnisse aus der Analyse aufnehmen soll. Dazu gehört auch der Vorschlag, dass die Zahl der Versorgungsregionen in der Akutsomatik reduziert werden soll. Die Kommission teilt die Auffassung der Regierung, dass dies die Vernetzung in den einzelnen Regionen fördern kann. Entscheidend ist für die GPK jedoch, dass bei den kommenden Schritten die Leistungserbringer eng einbezogen werden. Auch verlangt sie, dass der Regierungsrat in diesem Prozess aufzeigt, welchen konkreten Nutzen die Anpassungen bringen sollen – sowohl in finanzieller Hinsicht, als auch in Bezug auf die Versorgungsqualität. 

Schliesslich erwartet die Kommission, dass auch der Grosse Rat vor den entscheidenden Weichenstellungen in Bezug auf die künftige Spitallandschaft einbezogen wird. Diese Anliegen sollen mit insgesamt sechs Planungserklärungen, welche die Kommission einstimmig verabschiedet hat, umgesetzt werden.

02.09.2021 :: pd