Kanton Bern: Die Geschäftsprüfungskommission hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion kritisiert, etwa für ihre Art der Zusammenarbeit mit Dritten.
Bei der Zusammenarbeit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) mit Leistungserbringern und verwaltungsexternen Akteuren besteht Verbesserungspotenzial. Dies hält die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) in einer Mitteilung fest. Der Einbezug durch die GSI sei oft ungenügend, die Kommunikation mangelhaft und das Vorgehen zu wenig transparent. Die Unzufriedenheit über die Zusammenarbeit der GSI mit Dritten gehe über ein normales Mass hin. Zu diesem Schluss kommt die GPK im Rahmen einer Überprüfung.
Nur auf Druck informiert
Im Rahmen der Untersuchung habe man festgestellt, dass «die GSI wenig Interesse am Knowhow aus der Praxis zeigt». So sei häufig Druck nötig gewesen, damit sich die Direktion bereit erklärt habe, interessierte Stellen und Leistungserbringer überhaupt zu informieren oder zu konsultieren. So kritisiert die GPK, dass die GSI bei der Revision des Sozialhilfegesetzes in einer ersten Phase darauf verzichtete, den Verband Bernischer Gemeinden einzubeziehen. Als mitverantwortliche Staatsebenen hätten Kanton und Gemeinden das Projekt gemeinsam angehen, durchführen und steuern müssen, findet die GPK. Ganz generell sei es nicht nachvollziehbar, warum die Direktion das Wissen von Institutionen und Behörden an der Front nicht stärker nutze. Der fehlende Einbezug könne zu praxisfernen Lösungen führen, die danach korrigiert werden müssten.
GSI muss Rechenschaft ablegen
Kritisch sieht die GPK ferner die fehlende Logik und Verlässlichkeit der GSI. Im Fall der Reorganisation der Spitex-Landschaft habe die GSI beispielsweise früh kommuniziert, dass bei der Ausschreibung keine Bietergemeinschaften zugelassen würden. Einige Monate vor der Ausschreibung habe sie dies widerrufen. Gestützt auf die Erkenntnisse der Überprüfung hat die Kommission Empfehlungen verabschiedet, um «die Situation mittelfristig zu verbessern» und die GSI aufgefordert, ihr bis August 2027 Rechenschaft abzulegen, ob und wie sie die Empfehlungen umgesetzt hat.