Oberburg:
Die Giesserei Hegi AG in Oberburg befindet sich in Nachlassstundung. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau hat das
entsprechende Gesuch des Unternehmens genehmigt, wie im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 8. April publiziert
wurde. Die Nachlassstundung begann am 13. April und dauert sechs Monate. Zu den Gründen und zum weiteren Vorgehen
nahm die Giesserei Hegi AG bis Redaktionsschluss nicht Stellung. Der Gemeinderat
Oberburg sei nicht informiert worden, sagt Gemeinderatspräsident Werner Kobel auf Anfrage. «Wir hoffen, die
Nachlassstundung führt dazu, dass die Giesserei Hegi AG den Betrieb längerfristig erfolgreich weiterführen
kann.» Auch die Sachwalterin,
die Transliq AG, äussert sich
nicht. Auf deren Webseite wird das Prozedere der Nachlassstundung grundsätzlich erklärt. Für Unternehmen in
finanzieller Schräglage sei sie ein Sanierungsinstrument. Während dieser Zeit könne ein Unternehmen ohne das
Risiko einer sofortigen Konkurseröffnung den Betrieb aufrecht erhalten. So könne man nach Lösungen für Gläubiger
und Arbeitnehmer suchen. Nach einer
Stundungsphase könne es zu einem Vergleich kommen, bei dem alle Gläubiger im gleichen Ausmass auf einen Teil der
Forderungen verzichten. Der Betrieb könne danach im ähnlichen Umfang weitergeführt oder veräussert werden. Die
andere Lösung sei die Liquidation.