Kanton Luzern:
Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung und weitere Erlasse aus dem
Gymnasialbereich angepasst, teilt die Staatskanzlei Luzern mit. Die Änderungen klären offene Fragen aus der
Schulpraxis und tre-ten im August 2026 in Kraft. Konkret werden unter anderem das Vorgehen bei einem Abbruch und
einer Wiederholung im Maturitätsjahr geregelt, die Zulassung zu den Maturitäts- und Passerelleprüfungen präzisiert
sowie die Förderung von Lernenden mit Deutsch als Zweitsprache gestärkt. Weiter sind künftig die Schulleitungen für
Entscheide über Nachteilsausgleichsmassnahmen für die Maturitätsprüfungen zuständig. Lehrpersonen, die eine
Maturaarbeit betreuen, erhalten neu eine Entlastung von 0,3 Wochenlektionen.