Kanton Luzern:
Grashalme, Moos oder Löwenzahn auf befestigten Flächen? Es ist gesetzlich nicht erlaubt, Pestizide einzusetzen, um
sie loszuwerden. Dies, weil die giftigen Stoffe mit dem Regenwasser direkt in Bäche, Seen und Grundwasser gelangen
können, wie die Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern schreibt.
Als befestigte Flächen gelten zum Beispiel Wege, Plätze, Strassen, Parkplätze, Dächer oder Terrassen. Unter
Pestizide fallen Mittel, die unerwünschte Pflanzen oder Tiere töten oder vertreiben, wie Unkrautvernichter,
Herbizide oder Moosentferner. Diese Regelung gilt auch für Produkte mit biologischen Inhaltsstoffen.
Es gebe umweltfreundliche Alternativen, die stärker ins Bewusstsein gerückt werden sollten, schreibt die
Dienststelle. Flächen liessen sich wirkungsvoll und ohne chemische Mittel pflegen – etwa durch naturnahe Gestaltung
oder mechanische Methoden (Besen, Rechen, Fugenkratzer). Deshalb lanciert der Kanton die Kampagne «Natürlich – ohne
Pestizide!». Sie richtet sich an Hauseigentümerinnen und -eigentümer sowie private Gärtnerinnen und Gärtner.