Kanton Luzern:
Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) unterstützt die Änderung des Kulturförderungsgesetzes, wie sie
in einer Mitteilung bekannt gibt.
Nachdem die Vorlage zur Weiterentwicklung der Kulturförderung im Frühjahr 2023 im Kantonsrat als unvollständig
erachtet und abgelehnt wurde, stehe die EBKK dem neuen Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber, schreibt sie. Der
neue Entwurf berücksichtige nun insbesondere den zuvor fehlenden strukturellen Rahmen für die Förderung
mittelgrosser Kulturbetriebe sowie eine ausgewogenere Mitfinanzierung durch den Kanton.
Die Kommission lege grossen Wert darauf, dass die regionale Kulturförderung gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen
Kanton und Gemeinden klar geregelt werde. Die kantonsrätliche Kommission sei überzeugt, dass die vorgeschlagenen
gesetzlichen Anpassungen eine solide Grundlage für die künftige Kulturförderung im Kanton Luzern schaffen.
«Die EBKK ist einstimmig der Auffassung, dass der Kanton mit der Gesetzesänderung ein wichtiges Signal für die
Unterstützung von Kulturbetrieben und regionalen Kulturprojekten setzt. Ihre Zustimmung verbindet die Kommission mit
der Erwartung, dass der Regierungsrat die Verordnung im Sinne der in der Kommission diskutierten Punkte anpasst.»