Das Grundstück, auf dem der Kindergarten steht, darf nicht mit Wohnungen überbaut werden. / Bild: hol
Lützelflüh: Alle Anträge zur Revision der Ortsplanung fanden
Zustimmung. So bleibt die Kindergarten-Parzelle nicht in der Wohnzone und die Grenzabstände werden nicht reduziert.
Sechs Jahre arbeiteten Behörden und Planer an der Revision der Ortsplanung von Lützelflüh. Auch die Genehmigung durch die Gemeindeversammlung letzten Montagabend nahm viel Zeit in Anspruch. Ganz am Schluss genehmigten die 224 Stimmberechtigten die Ortsplanung 2020?+ zwar (98 Ja, 9 Nein, 117 Enthaltungen), doch zuvor gaben Voten und Anträge von Bürgern zu reden. Diese äusserten sich bis auf eine Ausnahme kritisch, sei es zu einzelnen Punkten, zum Vorgehen oder zur Kommunikation des Gemeinderats. Auch dessen Absicht der Siedlungsentwicklung nach innen kam nicht gut an. Und so musste der Gemeinderat Niederlage um Niederlage einstecken.
Gemeinde entwickeln
«Die Nachfrage nach Wohnraum steigt und ortsansässige Unternehmen haben mehr Raumbedarf», nannte Gemeindepräsident Kurt Baumann die Hauptgründe für die Revision der Ortsplanung. Die Gemeinde Lützelflüh solle sich entwickeln können.
Der Gemeinderat strebe ein tiefes bis mittleres Wachstum an. «Weil Lützelflüh über genügend Baulandreserven verfügt, können wir nichts mehr einzonen», führte er aus. Deshalb sei es wichtig, sich innerhalb des bestehenden Baubereichs weiterzuentwickeln. Es gelte, mit dem Boden haushälterisch umzugehen.
Aufzonen ermöglichen
Ortsplaner Benedikt Roessler vom Büro Georegio ging anschliessend auf einzelne Punkte ein. Aus- und Einzonungen seien vorwiegend auf Wunsch der betroffenen Grundeigentümerschaft erfolgt. In gut erschlossenen Gebieten sollen neu Aufzonungen möglich sein von drei auf vier Geschosse. «Wir haben darauf geachtet, dass dadurch die Nachbarschaft nicht beeinträchtigt wird durch hohe Bauten», sagte Roessler. Einfamilienhaussiedlungen habe man zum Beispiel ausgenommen. Die haushälterische Nutzung des Bodens will der Gemeinderat mit weiteren Massnahmen fördern. Für alle grösseren Baulandreserven würden Mindestdichten festgelegt, führte Roessler aus. Als Beispiel nannte er das Gebiet beim Bahnhof Grünenmatt. Ein weiterer Eckpfeiler bei der Siedlungsentwicklung nach innen sind Änderungen beim Baureglement. «Ein zentraler Punkt ist die Reduktion der Grenzabstände.» In der Wohnzone W2 etwa soll der kleine Grenzabstand neu drei statt vier Meter respektive der grosse Grenzabstand sechs statt acht Meter betragen. Weiter wurde die zulässige Gebäudelänge erhöht. Bei der Dachgestaltung seien die Vorschriften gelockert worden für eine einfachere Nutzung der Dachgeschosse, so Roessler.
Grenzabstände belassen
Das vorgesehene Bevölkerungswachstum und insbesondere das verdichtete Bauen stiess bei einem Votanten auf Kritik. «Warum müssen wir dem Bevölkerungswachstum Folge leisten?» Mit dem Reduzieren von Grenzabständen verändere sich das Dorfbild. Lützelflüh wolle dichter bauen als andere gleich grosse oder grössere Gemeinden, erklärte der Bürger und stellte den Antrag, die Grenzabstände unverändert zu belassen. Dieses Anliegen teilten 124 Stimmberechtigte; die Variante des Gemeinderats mit reduzierten Abständen unterstützten nur 49.
Schutzgebiet reduzieren
Zu Diskussionen Anlass gab auch der Schutzplan. Neu würden nicht mehr vorwiegend Hügelgebiete unter Schutz stehen, sondern Talbereiche entlang der Emme und Grüene, erklärte Ortsplaner Benedikt Roessler. Mit der Umsetzung des Teilrichtplans Landschaft der Regionalkonferenz Emmental gebe es weniger, aber strengere Schutzbestimmungen. Das kam bei Landwirten aus dem Ortsteil Ranflüh nicht gut an. Nun liege das ganze Landwirtschaftsland im Schutzgebiet, ohne dass sie sich dazu hätten äussern können. Ein Antrag forderte, das Landschaftsschutzgebiet gemäss einer Skizze zu reduzieren. Eine deutliche Mehrheit der Anwesenden unterstützte dies.
Zu reden gab auch die Aufhebung des Richtplans Kernzone Unterdorf. Ein Antrag, der die Grünzone dort anpassen will, wurde angenommen.
Kindergarten-Parzelle umzonen
Auch bei der Kindergarten-Parzelle im Unterdorf hatte die Variante des Gemeinderats keine Chance. Er wollte das Grundstück in der Wohnzone belassen und die künftige Nutzung erst bestimmen, wenn die Schulraumplanung abgeschlossen ist (die «Wochen-Zeitung» berichtete). Der nun genehmigte Antrag eines Bürgers verlangt, dass die Parzelle in eine Zone für öffentliche Nutzung für Schule und Kindergarten überführt wird. Damit kann sie nicht zu Wohnzwecken überbaut werden.
Gemeindepräsident Kurt Baumann erklärte am Schluss der Versammlung, dass die korrigierten vier Punkte nochmal öffentlich aufgelegt würden; es gebe Einsprachemöglichkeiten. Danach werde der Kanton die Änderungen prüfen.
Die Geschichte ist also auch nach sechs Jahren nicht beendet.