Abschaffung des Eigenmietwerts: Flühli verliert einen Steuerzehntel

Abschaffung des Eigenmietwerts: Flühli verliert einen Steuerzehntel
Die Gemeinde Flühli mit dem Ortsteil Sörenberg weist kantonsweit den höchsten Zweitwohnungsbestand auf. / Bild: Daniel Schweizer (sdl)
Flühli: Die Gemeinde weist im Kanton Luzern den grössten Anteil an Zweitwohnungen auf. Nach dem Wegfall des Eigenmietwerts werden deshalb rund 225'000 Franken fehlen.

Er kam schnell und nicht von ungefähr. Der Vorstoss im Luzerner Kantonsrat von Hella Schnider (Die Mitte). Mit ihrer Motion vom 20. Oktober 2025 – drei Wochen nach dem Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts – verlangte sie die Ermöglichung der Einführung einer Objektsteuer auf kommunaler Ebene. Damit sollten die Steuerausfälle durch die Abschaffung des Eigenmietwertes auf Zweitliegenschaften kompensiert werden. Hella Schnider ist nicht nur Kantonsrätin, sondern auch Gemeindepräsidentin von Flühli.


Einsamer Leader

Die Gemeinde Flühli – mit dem Ortsteil Sörenberg – weist gemäss den Zahlen des Bundesamts für Statistik per Ende März 2025 einen Zweit­wohnungsanteil von knapp 62 Prozent auf, mit Abstand den höchsten im Kanton Luzern. Dahinter folgen abgeschlagen Vitznau mit knapp 32 und Weggis mit gut 25 Prozent. Der Durchschnitt über alle Luzerner Gemeinden liegt bei 10,1 Prozent.

Am oberen Ende der Tabelle steht die Gemeinde Flühli auch beim Steuerfuss. Dieser wurde bekanntlich an der letzten Gemeindeversammlung um einen Zehntel auf 2,3 Einheiten angehoben. Gemeindeammann Stefan Süess beziffert den künftigen Steuerausfall für Flühli auf rund 225´000 Franken. Das entspricht gemäss Süess einem Steuerzehntel. Da noch unklar sei, ab wann der Eigenmietwert wegfällt, habe man noch keine Hochrechnung angestellt. Aber im kommenden Finanzplan für die Jahre 2027 bis 2030 würden die Auswirkungen jedenfalls berücksichtigt.


Steuern erhöhen oder sparen

Ob bald eine weitere Steuererhöhung oder Sparmassnahmen anstünden, könne er noch nicht genau sagen. «Aber», betont Stefan Süess, «nach den Steuerausfällen durch die Steuergesetzrevision ist das nun schon die zweite Einnahmequelle, welche der Gemeinde Flühli fehlen wird.» Ausserdem sei der Kanton Luzern zurzeit daran, das Finanzhaushaltsgesetz zu revidieren. «Somit müssen wir uns so oder so Gedanken machen, wie die fehlenden Einnahmen in Zukunft kompensiert werden können», meint der Gemeindeammann.

Das neue Gesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung wird frühestens ab 1. Januar 2028 wirksam. Der Bundesrat räumt den Kantonen somit eine zweijährige Frist ein, um ihre Steuergesetze anzupassen, also beispielsweise eine neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen.


Regierung gegen eine Objektsteuer

Der Luzerner Regierungsrat scheint für eine Objektsteuer indes kein Musikgehör zu haben. Er lehnt in seiner Antwort vom 3. Februar die Motion Schnider ab. Unter anderem weist er darauf hin, es sei im Rahmen des kantonalen Finanzausgleichs damit zu rechnen, dass ein erheblicher Teil der Mindererträge auf Zweitliegenschaften in den betroffenen Gemeinden wieder kompensiert werden könne.

Gemäss einer Modellrechnung von Statistik Luzern könnten die geschätzten Ausfälle für die Gemeinde Flühli «zu einem grossen Teil», rund 40 Prozent, aufgefangen werden, führt der Regierungsrat aus.

Was die Regierung als «gross» erachtet, genügt Stefan Süess nicht.  «Der Bund hat mit der Abschaffung des Eigenmietwerts gleichzeitig die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung einer Objektsteuer geschaffen. Jetzt soll es doch der Kanton den Gemeinden überlassen, eine solche einzuführen.» Der Ball liegt nun beim Luzerner Kantonsrat.

19.02.2026 :: Daniel Schweizer (sdl)