Solche Busse sollen ab Sommer auch in Hasle eingesetzt werden. / Bild: zvg
Hasle: Der Zuschlag für den Schülertransport ging an eine Firma aus Biel. Das hat mit
dem öffentlichen Beschaffungsrecht zu tun. Der Vertrag kommt am 8. März an die Urne.
Das öffentliche Beschaffungsrecht sorgt immer mal wieder für Kritik und Unverständnis. So auch letzten November, als die SBB den Auftrag für 116 neue Doppelstockzüge nicht der Schweizer Firma Stadler Rail erteilte, sondern dem deutschen Unternehmen Siemens Mobility. Gegen den Entscheid hat Stadler Rail Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Es geht um viel: Die SBB rechnen mit Investitionskosten von rund zwei Milliarden Franken.
Der Auftrag für den Schülertransport in der Gemeinde Hasle ab August 2026 ist zwar viel bescheidener. Doch weil die Summe den Schwellenwert von 250´000 Franken überschreitet, musste die Dienstleistung öffentlich ausgeschrieben werden. Der Zuschlag erfolgte an kein einheimisches Unternehmen, sondern an eine Firma aus Biel. «Das kam nicht gut an und wird von einigen Bürgerinnen und Bürgern nicht verstanden», sagt Gemeindepräsident Raymond Weber. Aber gemäss Beschaffungsrecht dürfe man eine Firma aus der Region nicht bevorteilen, man müsse alle gleichbehandeln. Ziel der öffentlichen Ausschreibung sei es, das vorteilhafteste Angebot zu finden und so Steuergelder wirtschaftlich einzusetzen.
Auswärtige Firma günstiger
Auf die öffentliche Ausschreibung der Gemeinde Hasle sind nur zwei Bewerbungen eingegangen. Eine aus der Region und jene der Funicar AG aus Biel, die schliesslich den Zuschlag erhielt. Nils Güggi, Ressortvorsteher Bildung, hat den Ausschreibungsprozess begleitet. Die Differenz zwischen den beiden Anbietern sei zwar nicht riesig, aber der Fall doch klar gewesen. «Der Preisunterschied von mehr als zehn Prozent gab den Ausschlag.» Das Kriterium Preis sei am stärksten gewichtet worden. Andere Faktoren waren etwa die Art der Fahrzeuge, die Planung der Fahrten oder die Ausbildung des Personals, wie Güggi ausführt.
Die Funicar AG offerierte den Schülertransport für 202´000 Franken pro Jahr, der Vertrag läuft über fünf Jahre, was Gesamtkosten von 1,01 Millionen Franken ergibt. Am 8. März kommt die Vorlage an die Urne.
Enttäuscht vom Vorgehen
Welches regionale Unternehmen mitgeboten hat, macht der Gemeinderat nicht öffentlich. Klar ist nur: Die Scheiben AG aus Emmenmatt, die den Schülertransport noch bis zu den Sommerferien ausführt, ist es nicht. Das sei schade, betonen Weber und Güggi. Alle Beteiligten seien zufrieden gewesen mit der Firma.
Auch Geschäftsinhaber Frank Scheiben spricht von einem guten Verhältnis zu den Eltern, der Schule und zur Gemeinde. Sie hätten die Schulkinder «mit viel Herzblut» transportiert. Warum hat die Scheiben AG denn keine Eingabe eingereicht? «Der Vertrag, den wir im 2022 mit der Gemeinde abgeschlossen haben, lief über vier Jahre mit der Option, ein Jahr zu verlängern, wenn alle mit dem Schülertransport zufrieden sind.» Er sei deshalb davon ausgegangen, dass der Vertrag um ein Jahr verlängert wird. Der zuständige Gemeinderat habe es auch nicht als nötig erachtet, ihn persönlich über die Ausschreibung zu informieren. «Rechtlich ist das Vorgehen der Gemeinde korrekt und auch mit der Ausschreibung an sich habe ich kein Problem. Aber aus menschlicher Sicht hätte ich etwas anderes
erwartet», sagt Frank Scheiben. Deshalb habe er sich entschieden, keine Offerte einzureichen.
Verlängerung nicht rechtens
Frank Scheiben sei kurz vor der Ausschreibung darüber informiert worden, dass der Vertrag nicht verlängert, sondern öffentlich ausgeschrieben werde, nimmt Gemeinderat Nils Güggi Stellung. «Vielleicht hätte ich es ihm persönlich früher sagen sollen», gibt er sich selbstkritisch. Er habe ihm noch telefoniert, dass er doch auch ein Angebot einreichen solle; offenbar zu spät.
Dass der Vertrag nicht verlängert wurde, begründet Güggi damit, dass der Gemeinderat es «beschaffungsrechtlich korrekt» habe machen wollen. «Eine Verlängerung wäre unsauber gewesen, und das wollten wir nicht.» Güggi ist selber Jurist und seit Anfang 2025 im Amt. Der Gemeinderat habe sich durch eine externe Firma beraten lassen.
Gemäss der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen ist es verboten, öffentliche Aufträge künstlich aufzuteilen, um die Ausschreibungspflicht zu umgehen.