Kanton Bern: Bei den Kirchensteuern für juristische Personen will die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen an der bisherigen Regelung festhalten.
Heute bezahlen juristische Personen– etwa Unternehmen – Steuern an die drei Landeskirchen, die in ihrer Sitzgemeinde bestehen. Im Gegensatz zu natürlichen Personen können Unternehmen nicht aus der Kirche austreten und sich so von der Steuer befreien. Ein Vorstoss im Grossen Rat forderte deshalb, dass die Kirchensteuer für juristische Personen freiwillig werden soll. Der Regierungsrat hat darauf Varianten zur Weiterentwicklung der Kirchensteuer für Unternehmen geprüft.
Regierungsrat will Freigrenze
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat vor, dass neu nur noch juristische Personen mit einem Gewinn über 700´000 Franken Steuern bezahlen sollen. Damit könnten 97 Prozent der Berner Unternehmen entscheiden, ob und welche Kirchen sie unterstützen möchten, steht in der Medienmitteilung der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK). Gewinnstarke Unternehmen sollen jedoch weiterhin Steuern bezahlen, um ihre soziale Verantwortung zu bewahren.
Kommission will Status quo
Die Kommissionsmehrheit will keine Freigrenze. «Kirchgemeinden finanzieren mit den Steuereinnahmen wichtige Aufgaben in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur.» Diese Leistungen sind nach Ansicht der SAK von hohem gesellschaftlichen Wert und sollen auch künftig gewährleistet werden.
Auch wenn eine Freigrenze mit Gewinnen unter 700´000 Franken eingeführt würde, wie es der Regierungsrat vorschlägt, erachtet eine Mehrheit der Kommission die Einbussen für die Kirchgemeinden als zu hoch. Deshalb beantragt sie mit einer Planungserklärung, am Status quo festzuhalten.
Der Regierungsrat hat angesichts der religiösen Diversität auch alternative Varianten geprüft, wie die Steuereinnahmen verwendet werden könnten. Gemäss der Medienmitteilung verzichtet er aber darauf, dem Grossen Rat diesbezüglich einen Vorschlag zu machen.