Im Bereich der Quellfassung kann nun wohl doch eine neue, sichere Bschütti-Leitung gebaut werden. / Bild: Jürg Kühni (JKB)
Walkringen: Die Chancen für eine neue Bschütti-Leitung auf dem Golpisberg stehen gut. Gegen den neuen Kredit wurde noch kein Referendum ergriffen. Am 23. Februar endet die Frist.
Im Dezember hat der Gemeinderat von Walkringen einen «Verpflichtungskredit von 97'000 Franken für die Umsetzung der Auflagen aus dem Schutzzonenreglement» beschlossen. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Das Referendumsbegehren muss mindestens 70 Unterschriften (fünf Prozent der 1'400 Stimmberechtigten) vorweisen. Einreichungsfrist ist der 23. Februar. Ausgedeutscht heisst das, wenn gegen den Beschluss kein Referendum ergriffen wird, kann auf dem Golpis-berg die bestehende Bschüttileitung ersetzt werden. «Damit», so der Gemeindepräsident Christof Aeschlimann, «erfüllen wir die Auflagen gemäss Schutzzonenreglement. Denn die Anlage führt durch die Schutzzone für die Quellfassung der Wasserversorgung von Walkringen.» So bestünde im Fall einer Havarie die Möglichkeit der Verunreinigung des Trinkwassers. Mit dem geplanten Doppelrohrsystem soll sichergestellt werden, dass auch bei einem Leck der Jaucheleitung keine Gülle auslaufen kann. Gemäss Botschaft belaufen sich die Realisierungskosten auf total 130'000 Franken. Daran beteiligen sich die Grundeigentümer, die Betriebsgemeinschaft Golpisberg, mit 33'000 Franken.
Heutiger Zustand nicht haltbar
Für den Gemeinderat stehe die Erneuerung der Anlage nicht zur Diskussion. Das Schutzzonenreglement müsse zwingend umgesetzt werden, betont der Gemeindepräsident. «Der heutige Zustand ist für uns nicht tragbar.» Sollte aber die Vorlage abgelehnt werden, müsste die Gemeinde die Auflagen und Bedingungen rechtlich durchsetzen. In diesem Fall würde es sich um eine gebundene Ausgabe handeln, zu der weder Volk noch Behörde etwas sagen könnten. Und diese Kosten würden für die Gemeinde mit geschätzten 133'000 Franken bedeutend höher ausfallen als der Verpflichtungskredit, erklärt Aeschlimann.
Günstiger als das abgelehnte Projekt
Die ganze Geschichte hat eine Vorgeschichte. Im Dezember 2020 wurde ein erster Kredit in der Höhe von 270'000 Franken vom Volk abgelehnt. Woher die grosse Differenz zum neuen Projekt? Entscheidend dafür sei, erklärt der Gemeindepräsident, der Verzicht auf eine in vier Metern Tiefe verbaute Entlastungsleitung. An deren Stelle sei jetzt ein doppelwandiger Rückhaltetank eingeplant. Dass man nach dem abschlägigen Bescheid des Stimmvolks jetzt nochmals mit einer Vorlage daherkomme, sei unschön. «Dessen sind wir uns bewusst. Es ist nicht unsere Absicht, den Volkswillen zu missachten.» Aber angesichts des Risikos führe kein Weg an einer Realisierung vorbei, bekräftigt der Gemeindepräsident.
In Walkringen weht ein neuer Wind
Für die beiden Grundeigentümer und Landwirte, Martin Wüthrich und Marcel Müller, passt die neue Lösung. «Insbesondere schätzen wir, wie der neue Gemeinderat und der neue Bauverwalter die verfahrene Situation angegangen sind», sagt Wüthrich. Denn bekanntlich waren die beiden Bauern durch die Gemeinde im Jahr 2024 - unter dem damaligen Gemeinderat - vor Gericht eingeklagt worden. Grund waren angeblich unterlassene Druck- und Dichtheitsprüfungen. Diese Gerichtshändel endeten mit einem Freispruch der Landwirte. «Dank der Anfang 2025 eingesetzten Arbeitsgruppe, wo auch wir Einsitz hatten, konnten wir letzte Differenzen - diesmal ohne Anwälte - bereinigen», stellt Wüthrich mit Genugtuung fest. Unter dem komplett neu besetzten Gemeinderat herrsche eine neue Diskussions- und Informationskultur in der Gemeinde. «Es weht ein neuer Wind», meint der Grundeigentümer weiter. Dass das Geschäft erneut bachab geht, scheint im Moment wenig wahrscheinlich. «Bis zum heutigen Zeitpunkt», so der Gemeindepräsident, «ist das Referendum nicht ergriffen worden.»