«Sich nach bestem Wissen und Gewissen an die Vorgaben halten»

«Sich nach bestem Wissen und Gewissen an die Vorgaben halten»
Die Reanimation kann ein Leben retten. Aber nicht alle wollen sie. / Bild: zvg
Langnau: Von den insgesamt 4200 First Respondern im Kanton Bern folgten 320 Personen der Einladung in den Tigersaal. Beim Dankesbrunch ging es auch um ethische Entscheidungen.

Beat Baumgartner, Präsident des Vereins Firstresponder.be, las ein Dankesschreiben vor, das nach einer erfolgreichen Reanimation verfasst wurde. Er fügte an: «Den Dank der Familie möchte ich an euch weitergeben.» Kurz und knapp gesagt, sind First Responder eine moderne Form der Nachbarschaftshilfe. Sie überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Ihr Einsatz ist freiwillig. Von den 4200 First Respondern im Kanton Bern waren 320 im Tigersaal zum Dankesbrunch versammelt.Grossrat André Roggli, selbst aktiver First Responder, schilderte eindrücklich, wie sich die Tätigkeit für ihn anfühlt. Mit dem Quittieren des Alarms werde die Anspannung in Tatkraft umgewandelt. Dabei sei es auch wichtig, mit der Gewissheit umgehen zu können, dass trotz des beherzten Einsatzes und aller medizinischen Möglichkeiten manche Leben nicht gerettet werden können.


Ethik und Recht

Gespannt wurde das Referat von Marc Thommen, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, erwartet. Er stellte die neu erschienenen ethischen Reanimationsrichtlinien vor. Einleitend hielt er fest, dass eine Intervention im Gesundheitsbereich grundsätzlich erst erfolgen dürfe, nachdem die betroffene Person eingewilligt habe. Könne eine Patientin oder ein Patient zum Zeitpunkt der medizinischen Massnahme den eigenen Willen nicht mehr äussern, seien die Wünsche, die die Person früher im Hinblick auf diese Situation geäussert hat, zu berücksichtigen. Wie können First Responder also ethisch und rechtlich korrekt handeln? Der Strafrechtsprofessor beruhigte die Anwesenden mit folgender Aussage: «Wer sich nach bestem Wissen und Gewissen an die Vorgaben hält, hat keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten.»


«Nein heisst Nein»

Ein zentrales Fazit aus Marc Thommens Ausführungen war: «Neben formellen Dokumenten wie der Patientenverfügung müssen auch Hinweise wie Tätowierungen, Stempel oder schriftliche Notizen sowie glaubhafte Aussagen von Angehörigen und Befreundeten als Willensbekundung ernst genommen werden. Hat sich jemand gegen eine Reanimation aus­gesprochen, ist diese Entscheidung zwingend zu respektieren.» Also: «Nein heisst Nein!» Auf die Frage, wie sich First Responder verhalten sollen, wenn ersichtlich ist, dass die betroffene Person keine Reanimation will, dies von den Angehörigen aber gewünscht wird, sagte der Referent: «Wenn eine Person das Reanimations-Veto («NO CPR») verfügt hat, ist es bedeutungslos, wenn Angehörige eine Reanimation verlangen.»


Wichtige erste Minuten

Patrick Schmid, Geschäftsführer des Vereins Firstresponder.be, präsentierte anschliessend eine erfreuliche Bilanz des vergangenen Jahres. Von den 2'712 Alarmen, die 2025 im Kanton Bern eingingen, standen bei 1'952 Patientinnen und Patienten First Responder im Einsatz. Dies entspricht einer Quote von 72 Prozent. Dabei ist insbesondere zu bemerken, dass die Ersthelfenden im Durchschnitt bereits fünf Minuten nach Erhalt des Alarms vor Ort eintrafen. Die Überlebenschance einer Patientin oder eines Patienten verringert sich in jeder Minute, in der nach einem Herz-Kreislaufstillstand nicht reanimiert wird, um zehn Prozent. Deshalb ist genau dieses kurze Zeitintervall überlebenswichtig und der Einsatz der Freiwilligen so wichtig. Nachdem der Verein der First Responder Kanton Bern mit dem Schweizerischen Roten Kreuz des Kantons Bern eine Zusammenarbeit beschlossen hat, rücken die Ersthelfenden nun auch bei dessen Notrufen aus, um Unterstützung zu leisten. Von den 296 Alarmen, die so an die First Responder gingen, war in 193 Fällen jemand vor Ort.

12.02.2026 :: Christine Mader (cme)