Wenn das Wegrecht zu Streitereien führt

Wenn das Wegrecht zu Streitereien führt
Viele Zufahrten führen über fremde Parzellen - trotz Wegrechten sind Diskussionen nicht ausgeschlossen. / Bild: Bruno Zürcher (zue)
Emmental: Zig Strassen und Zufahrten sind mit Wegrechten geregelt. Das funktioniert in vielen Fällen während Generationen problemlos - es kann aber auch zu Streitereien führen.

Eine Situation, wie es sie im hügeligen Emmental oft gibt. Von der Gemeindestrasse führt ein Grienweg zu ei-nem Landwirtschaftsbetrieb und von da aus weiter zu einem kleinen Bauernhaus, das seit einigen Jahren nur noch als Wohnhaus genutzt wird. Die Zufahrt wurde vor rund hundert Jahren mit einem Wegrecht geregelt, das im Grundbuch eingetragen ist. Lange Zeit ging alles gut. Dann gelangte sowohl der Landwirtschafts­betrieb in neue Hände wie auch das weiter unten gelegene «Heimetli». Während der Kleinbauer, der zuvor dort gelebt hatte, ein paar mal pro Jahr den Grasweg mit einem landwirtschaftlichen Gefährt befuhr, wollte der neue Besitzer täglich verkehren, und zwar mit dem Auto. Bei den weiteren Geschehnissen ist nur eines sicher: Dass sich die beiden Parteien nicht einig sind.


Brauchts eine Baubewilligung?

Mittlerweile ist auch die Gemeinde in die Geschichte involviert. Der Grund: In den Feldweg liess der Wegrechtbegünstigte vor Jahren kubikmeterweise Grien einbauen. Das ist Anwohnern aufgefallen. Sie fragten sich, ob das ohne Baubewilligung möglich sei und wandten sich an die Gemeinde. Der Gemeindepräsident, der noch nicht lange im Amt ist, bestätigt auf Anfrage, dass nun ein baupolizeiliches Verfahren eingeleitet worden sei. Dieses laufe aber noch. Erschwerend kommt hinzu, dass eine der beiden Parteien selber ein Mitglied einer Behörde ist. Das Grien wurde vor mehreren Jahren eingebaut. Macht dieses Verfahren jetzt noch Sinn? «Ein baupolizeiliches Verfahren kann immer eingeleitet werden», ist beim zuständigen Regierungsstatthalteramt zu erfahren. «Es fragt sich einfach, was in Berücksichtigung der Verjährungsfrist dann auch verfügt werden kann.» Grundsätzlich gelte, heisst es beim Regierungsstatthalteramt weiter: «Die zuständigen Baupolizeibehörden haben Verfahren einzuleiten, sobald sie Kenntnis von wesentlichen baurechtswidrigen Tatbeständen erhalten.»


Das sagt der Experte

Fragen rund um Dienstbarkeiten, zu denen Fahr- und Wegrechte gehören, gehen bei Agriexpert, dem Beratungszentrum des Schweizerischen Bauernverbandes, häufig ein. Dies bestätigt der Jurist und Leiter von Agriexpert, Michael Riboni.


Herr Riboni, welche Fragen zum Thema Wegrecht werden oft gestellt?

Nach Besitzerwechseln gibt es recht oft Fragen: Beispielsweise merkt ein Käufer einer Liegenschaft, dass es gar kein oder nur ein mündlich vereinbartes Wegrecht gab, das aber nicht mehr gewährt wird.


Was raten Sie in einem solchen Fall?

Ein Wegrecht, wie auch alle anderen Dienstbarkeiten wie etwa Quellrechte, dann zu regeln, wenn man es gut miteinander hat. Wichtig ist auch, dass detailliert festgelegt wird, was die Dienstbarkeit genau umfasst.


Im Auszug der Grundbuches steht dann aber nur «Wegrecht zu Gunsten der Parzelle...».

Ich rate immer: Gehen Sie zum Grundbuchamt und fragen Sie, ob Unterlagen zu der Dienstbarkeit vorhanden sind. Vielleicht ist in einem Plan eingezeichnet, wo ein Weg genau verläuft? Grundsätzlich muss für jeden Eintrag ein Beleg vorhanden sein. Oftmals ist bei den ganz alten Dienstbarkeiten nichts mehr zu finden.


Landläufig heisst es dann oft: «Das hat man schon immer so gemacht und es ist nun ein Gewohnheitsrecht».

Diese Ansicht - welche ich auch oft höre - ist falsch. Selbst nach einer jahrelangen Nutzung steht bei einem Wegrecht niemandem ein Gewohnheitsrecht zu. Das Zivilgesetzbuch sieht zwar vor, dass ein Gericht nach Gewohnheitsrecht entscheiden kann, wenn eine Gesetzeslücke besteht. Da gesetzlich klar geregelt ist, unter welchen Bedingungen ein Wegrecht entsteht, liegt hier keine Lücke vor - entsprechend besteht kein Raum für die Anwendung des Gewohnheitsrechts.


Was sind bezogen auf Wegrechte typische Streitpunkte?

Häufig wird über den Unterhalt gestritten. Landläufig wird oft die Meinung vertreten: Wer wegrechtsberechtigt ist, muss keinen Unterhalt leisten. Das gilt aber nur, wenn bei der Begründung des Wegrechts dies ausdrücklich so festgehalten wurde.


Wie wird der Unterhalt sonst geregelt?

Die Kosten werden aufgeteilt. Wenn beispielsweise nur eine Partei den Weg benützt, muss auch diese für den Unterhalt aufkommen. Sind mehrere Parteien beteiligt, wird der Unterhalt aufgeteilt. Im besten Fall wird vorher klar festgelegt, wer wie viel zu übernehmen hat. Dabei kann beispielsweise berücksichtigt werden, wie gross die erschlossenen landwirtschaftlichen Parzellen sind oder wie viele Fahrten durchschnittlich gemacht wer­den. Auch hier empfehle ich, den Unterhalt in einem Vertrag zu regeln und diesen dem Grundbuchamt zukommen zu lassen.


Der Unterhalt wäre nun geregelt. Wie verhält es sich, wenn der Wegrecht­begünstigte eine breitere oder besser ausgebaute Verbindung wünscht?

Diese Frage taucht oft auf. Vor hundert Jahren war man mit Ross und Wagen unterwegs, da reichte ein schmaler Weg mit zwei holprigen Gleisen. Heute wollen die Leute mit breiteren und schwereren Traktoren verkehren. Wie stark der Weg «mitwachsen» muss, ist im Gesetz nicht detailliert geregelt. Das Bundesgericht hat in einem Urteil aber festgehalten, dass Veränderungen wie die Entwicklung der Technik berücksichtigt werden müssen. Ein Weg darf also konkret mit einem Traktor angepasster Grösse befahren werden, auch wenn die Dienstbarkeit geregelt wurde, als es noch keine Traktoren gab. Aber: Die Anpassung muss zumutbar sein.


Im eingangs beschriebenen Fall wollte der Begünstigte den Weg ausbauen. Muss dafür der Grund­eigentümer das Baugesuch einreichen, wenn eines nötig ist?

Nicht zwingend. Ich kenne viele Fälle, in denen der Wegrecht-Begünstigte einen Ausbau einer Weganlage plante - natürlich in Absprache mit dem Grundeigentümer. Und am Ende muss dieser selbstverständlich auch das Baugesuch unterzeichnen.


Das Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass jedes Grundstück Anspruch auf eine Erschliessung hat. Was bedeutet dies bei abgelegenen Grundstücken?

Der Grundeigentümer kann, wenn eine Erschliessung über eine eigene Parzelle topografisch nicht möglich oder unverhältnismässig ist, einen sogenannten Notweg fordern - wenn es sein muss vor Gericht. Gewährt dieses den Notweg, muss der Berechtigte dieses Recht käuflich erwerben. Das bedeutet konkret, er muss den Landverlust des Grundeigentümers gemäss einer Schatzung ausgleichen. Und dann muss er den Notweg auf eigene Kosten erstellen.


Bedeutet ein Wegrecht, dass der Begünstigte immer ungehindert durchfahren kann?

Wenn nichts anderes geregelt ist, gilt das Recht uneingeschränkt. Wenn man aber kurz warten muss, weil beispielsweise ein Landwirt auf dem Hausplatz ein Wendemanöver mit Traktor und Ladewagen durchführt, ist eine kurze Verzögerung absolut zumutbar. Man darf einen Weg auch kurz für einen Viehtrieb sperren. Diskussionen gibt es aber, wenn für die Durchfahrt ein Weidetor geöffnet und danach wieder geschlossen werden muss - vor allem, wenn der Weg täglich oder noch häufiger befahren wird. Besser sind automatische Zaundurchgänge. Problematisch wird es, wenn man beispielsweise jemanden absichtlich zuparkt und so an der Weiterfahrt hindert; das gilt als Nötigung und ist ein Straftatbestand.


Was tun, wenn einst ein Fusswegrecht gewährt wurde, aber auf der Parzelle seit Jahrzehnten niemand mehr durchgegangen ist?

Solche Fälle gibt es tatsächlich recht oft. Am besten versucht man, beispielsweise bei einem Besitzerwechsel eine unnötige Dienstbarkeit im Einvernehmen mit den Begünstigten zu löschen. Man findet in den Grundbüchern nicht wenige Dienstbarkeiten, welche heute etwas aus der Zeit gefallen scheinen.


Zum Beispiel?

Da gibt es etwa das Recht auf einen Tränkeweg, um das Vieh über eine Parzelle zu einem Brunnen oder Bach zu führen. Oder dass Kirchgänger einen bestimmten Weg begehen dürfen. Recht häufig findet man auch Winterwegrechte. Diese bedeuten, dass Holz oder Futter über gefrorenes oder verschneites Land befördert werden kann. Da stellt sich dann oft die Frage: Was bedeutet «Winter»?

12.02.2026 :: Bruno Zürcher (zue)