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Tourismusgesetz revidiert

Schüpfheim:

Wie in den Gemeindenachrichten zu lesen ist, gilt im Kanton Luzern ab dem 1. Januar das überarbeitete Tourismusgesetz. Die kantonale Beherbergungsabgabe steigt von 50 Rappen auf 1,10 Franken pro Gast und Nacht. Das Geld soll künftig nicht nur in die Werbung, sondern auch in Vernetzung, Digitalisierung und nachhaltige Angebote fliessen. Die Gemeinden können wie bisher zusätzlich eine örtliche Beherbergungstaxe sowie eine Kurtaxe einziehen. Schüpfheim Tourismus und die Gemeindeverwaltung arbeiten gemäss Mitteilung an den konkreten Anpassungen. Über die revidierte Verordnung werde der Gemeinderat entscheiden.

25.12.2025 :: pd