Kanton Luzern: Die Kommission Wirtschaft und Abgaben unterstützt die Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes. Besonders zu reden gaben Tankstellen und Hofläden.
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes in zweiter Lesung vorberaten.
Die Kommission beantragt, dass Tankstellenshops (höchstens 100 Quadratmeter Ladenfläche) dann längere Öffnungszeiten haben können, wenn sie über ein Sortiment verfügen, «das vorwiegend dem täglichen Bedarf dient». Weiter müssen die Tank- und Ladesäulen der Tankstelle der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und das Bezahlen ohne Registrierung möglich sein. Im Unterschied zum Beschluss des Kantonsrats nach erster Beratung schlägt die WAK mit grosser Mehrheit vor, dass Shops bei Ladestationen nur dann den Tankstellenshops gleichgestellt werden, wenn sie dieselben Bedingungen einhalten wie die Tankstellenshops. Zudem muss die Ladestation über mindestens vier Ladepunkte mit einer Leistung von je 150 Kilowatt oder mehr sowie eine gesamte gleichzeitige Ladeleistung von mindestens 300 Kilowatt verfügt.
Hofläden von 5 bis 22 Uhr offen
Die WAK stützt zudem mit einer knappen Mehrheit einen Antrag zu den Hofläden. Neu soll ausgeführt werden, dass Hofläden von höchstens 30 Quadratmetern, ohne Verkaufspersonal, zum Direktvertrieb von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus vorwiegend eigener Produktion, offiziell von 5 bis 22 Uhr offenhalten dürfen. Aus Sicht der Kommission leisten Hofläden einen wichtigen Beitrag zur Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Produkten.
Eine Minderheit der Kommission findet, dass landwirtschaftliche Betriebe mit den Hofläden so mehr Rechte als die übrigen Gewerbe- und Detailhandelsbetriebe erhielten, die nicht bereits von den Öffnungs- und Schliesszeiten ausgenommen sind.