Grosshöchstetten:
Der Gemeinderat von Grosshöchstetten hat beschlossen, das sogenannte T-Stück beim Sonnhaldenweg unentgeltlich in das
Eigentum der Einwohnergemeinde zu übernehmen. Die betroffenen Anstösser hätten dieser Abtretung zugestimmt, steht in
einer Mitteilung. «Das Baugesetz sieht seit 1971 einen automatischen, unentgeltlichen Eigentumsübergang solcher
Erschliessungsstrassen vor», erklärt Gemeindepräsidentin Christine Hofer auf Anfrage. Das T-Stück beim Sonnhaldenweg
sei 1980/81 erstellt worden. Somit sei die Gemeinde eigentlich schon immer Eigentümerin gewesen, nun sei es auch
formell so eingetragen.
Mit dieser Übernahme würden auch die Unterhaltsarbeiten, wie zum Beispiel die Schneeräumung, in die Verantwortung
der Gemeinde übergehen, steht in der Mitteilung. Und weiter: «Beim Thema Strassenbeleuchtung wurden unterschiedliche
Vorstellungen zwischen der Gemeinde und den Anstössern deutlich.» Während die Gemeinde ursprünglich die Installation
einer neuen Strassenleuchte plante, äusserten die Anstösser den Wunsch nach zusätzlichen Massnahmen. Nach einer
Besprechung vor Ort habe eine Einigung erzielt werden können. Die Gemeinde werde insgesamt drei neue Leuchten
installieren.
Der Gemeinderat genehmigte einen weiteren Verpflichtungskredit von 23´000 Franken. Damit erhöht sich der
ursprüngliche Kredit auf insgesamt 65´000 Franken.