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Neue Regelungen für Plakate

Kanton Luzern:

Der Regierungsrat setzte die revidierte Reklameverordnung per 1. Dezember 2025 in Kraft.  Diese regelt das Anbringen von Reklamen im Freien und soll insbesondere die Verkehrssicherheit und den Schutz des Ortsbildes gewährleisten. Bereits heute sieht die Reklameverordnung Ausnahmen vor. Diese werden laut Medienmitteilung nun erweitert. Dies mit dem Ziel, Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und das Anbringen von Fahnen und Plakaten an privaten Gebäudefassaden sowie von Eigenreklamen und Firmenanschriften unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungsfrei zu erlauben. Ebenso werde die Frist für das Aufstellen von Plakaten vor und nach Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen künftig verlängert.

18.12.2025 :: pd