Kanton Luzern:
Der Regierungsrat setzte die revidierte Reklameverordnung per 1. Dezember 2025 in Kraft. Diese regelt das
Anbringen von Reklamen im Freien und soll insbesondere die Verkehrssicherheit und den Schutz des Ortsbildes
gewährleisten. Bereits heute sieht die Reklameverordnung Ausnahmen vor. Diese werden laut Medienmitteilung nun
erweitert. Dies mit dem Ziel, Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und das Anbringen von Fahnen und Plakaten an
privaten Gebäudefassaden sowie von Eigenreklamen und Firmenanschriften unter bestimmten Voraussetzungen
bewilligungsfrei zu erlauben. Ebenso werde die Frist für das Aufstellen von Plakaten vor und nach Veranstaltungen,
Wahlen und Abstimmungen künftig verlängert.