Kanton Luzern:
Der Kanton und die Gemeinden erarbeiten gemeinsam die Grundlagen für den Start der Totalrevision des
Finanzausgleichsgesetzes (FAG). «Sie haben daher eine Absichtserklärung unterschrieben, die auf den im Mai 2025
beschlossenen Grundsätzen zur Zusammenarbeit zwischen Kanton und dem Verband Luzerner Gemeinden beruht», wie das
Finanzdepartement schreibt. Beide Seiten stellen sicher, dass alle relevanten politischen Akteure und Gemeinden ihre
Interessen einbringen können.
«Bei der Totalrevision werden alle relevanten Aspekte beleuchtet», steht in der Mitteilung des Finanzdepartements
weiter. Die Finanzausgleichssysteme anderer Kantone würden detailliert analysiert, um Synergien zu erkennen. Zu
berücksichtigen seien insbesondere offene Punkte aus dem Wirkungsbericht 2023, Erkenntnisse aus dem
Entwicklungsbericht 2025 sowie die Erfahrungen anderer Kantone.
Der Entwurf des Projektauftrags soll bis im Frühling 2026 verabschiedet werden. Anpassungen aus der Totalrevision
sollen ab dem Finanzausgleich 2030 wirksam werden, ist weiter zu lesen. Der Zeitplan werde Ende 2026 überprüft.