Kanton Luzern: Das Volk hat im November den Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» gutgeheissen. Nun hat der Regierungsrat die Verordnung verabschiedet.
Um Familien gezielt finanziell zu entlasten, werden im Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt. «Das System der Betreuungsgutscheine ist bewährt und bereits heute haben Familien in vielen Luzerner Gemeinden in unterschiedlicher Form Zugang zu diesen Leistungen», steht in er Mitteilung der kantonalen Dienststelle Soziales und Gesellschaft.
Wer hat Anspruch und wie viel?
Anspruch auf die Betreuungsgutscheine haben ab 1. August 2026 Eltern im ganzen Kanton Luzern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind. Für Alleinerziehende beträgt der zeitliche Minimalaufwand 20 Prozent einer Arbeitswoche, für Eltern in Paarhaushalten 120 Prozent.
Haushalte, die den Minimalaufwand erfüllen, haben Anspruch auf Betreuungsgutscheine für 48 Tage pro Jahr und pro Kind oder durchschnittlich 4 Tage pro Monat und pro Kind. Mit steigendem Arbeitspensum nimmt der Anspruch auf die Anzahl der subventionierten Betreuungstage zu. Bei einem Vollzeitpensum beträgt er 240 Tage jährlich pro Kind oder durchschnittlich 20 Tage monatlich pro Kind.
Abstufung nach Einkommen
Bis zu einem massgebenden Einkommen von 37´500 Franken pro Jahr bei Alleinerziehenden beziehungsweise 47´000 Franken pro Jahr bei Eltern in Paarhaushalten beträgt der Eigenbeitrag 10 Franken pro Betreuungs-tag beziehungsweise 1 Franken pro Betreuungsstunde. Der Eigenbeitrag steigt mit zunehmendem Einkommen. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120´000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.
Um eine Mindestqualität in den Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen sicherzustellen, wird die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) kantonale Qualitätsstandards erlassen. Sie richten sich nach den Qualitätsempfehlungen des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG) und werden künftig zusammen mit Akteurinnen und Akteuren aus Gemeinden und Verbänden weiterentwickelt.