Kanton Luzern:
Der Regierungsrat hat die «Erstunterbringungsstrategie Asyl 2025+» verabschiedet. Damit verfüge der Kanton Luzern
über die Grundlagen, um Schwankungen im Asyl- und Flüchtlingsbereich besser zu begegnen. «Künftig wird zwischen drei
Lagen unterschieden: normale Lage, besondere Lage und Notlage», steht in einer Meldung des Gesundheits- und
Sozialdepartements.
In Anwendung dieser definierten Lagen hat der Regierungsrat beschlossen, per 31. Dezember 2025 die «Notlage» bei der
Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zu beenden und in die «besondere Lage»
überzugehen. Angesichts der aktuellen Situation und der Prognosen für das Jahr 2026 sei davon auszugehen, dass die
vorhandenen Unterbringungskapazitäten im Kanton Luzern vorerst ausreichen würden, ist der Regierungsrat der Meinung.
Dennoch gelte aufgrund der Volatilität bis auf Weiteres die besondere Lage.