Naturschutzgebiet wird grösser, um das Moor besser zu schützen

Naturschutzgebiet wird grösser, um das Moor besser zu schützen
Mehr Naturschutz, mehr Einschränkungen bei der Bewirtschaftung - das Vorhaben in Schangnau ist umstritten. / Bild: zvg
Schangnau: Das Naturschutzgebiet Buhüttli wird erweitert, weil es nicht das gesamte Moor umfasst und dieses gefährdet ist. Keine Freude daran haben Gemeinde und Bewirtschafter.

Seit der Annahme der Rothenthurm-Initiative 1987 stehen Moore in der Schweiz unter strengem Schutz. Eines davon liegt im Naturschutzgebiet Buhüttli in der Gemeinde Schangnau. Nun wird dieses von 15,8 auf 23 Hektaren erweitert. Der Grund: Das heutige Schutzgebiet deckt nicht den gesamten Moorkomplex von nationaler Bedeutung ab, der aus Flachmoor und Hochmoor besteht, wie die Abteilung Naturförderung (ANF) des Kantons Bern schreibt. «Zudem fehlen bisher die vom Bund zwingend verlangten ökologisch ausreichenden Pufferzonen.» Diese sollen die Moore langfristig vor Einflüssen wie Entwässerung und Nährstoffeinträgen schützen. Für das Buhüttli bestehe rascher Handlungsbedarf. Durch Entwässerungsgräben, Drainagen und eine Quellfassung im Hochmoor drohten weitere Schäden am Moor und an den typischen, teils stark gefährdeten Arten.


Zone mit Betretungsverbot

Um das Moor besser zu schützen, sind verschiedene Änderungen vorgesehen, nachzulesen in den Unterlagen zur öffentlichen Auflage, die noch bis am 19. Dezember dauert. Der Wasserhaushalt soll verbessert werden, indem Entwässerungsgräben verschlossen und Drainagen entfernt werden. Weiter muss eine Trinkwasserfassung im Hochmoor zurückgebaut werden, sobald eine Alternative erschlossen ist. Neu ist zudem die Bewirtschaftung von trittempfindlichen Moorflächen untersagt; diese müssen ausgezäunt werden. Vergrössert werden soll die Fläche mit dem Betretungsverbot (Zone A). Dieser Bereich umfasse das besonders empfindliche Moor, das grösstenteils bereits heute nicht beweidet werde, steht im Bericht. Die neue Zone B ist hauptsächlich im Perimeter des Hochmoors gelegen. «Weil bisher Dünger auf dieser Fläche ausgebracht und das Wasser abgeleitet wurde, wachsen dort nur noch wenige verschiedene Pflanzen.» Künftig darf diese Zone nur noch eingeschränkt genutzt und nicht mehr gedüngt und entwässert werden. Beim Wald gibt es ebenfalls Änderungen. Viele Bereiche seien Lebensraum des Auerhuhns und weiterer Raufusshühner, schreibt die ANF. Die Nutzung sei deshalb auf die Ziele des Naturschutzgebietes auszurichten.


Grundsätzliche Kritik

Auf wenig Gegenliebe stösst das Vorhaben des Kantons bei der Gemeinde Schangnau (siehe Kasten) und den be­troffenen Bewirtschaftern und Grundeigentümerinnen. Von den 16 Eingaben in der öffentlichen Mitwirkung im Sommer stammten 9 von ihnen. Sie erachteten die Erweiterung des Naturschutzgebietes als nicht notwendig und befürchteten, Teile ihres Landes nicht mehr bewirtschaften und betreten zu dürfen, informiert die Abteilung Naturförderung auf Anfrage. Ein mehrfach genannter Kritikpunkt betreffe die Nutzung des Waldes. «Gefordert wurde die forstliche Nutzung nach Forstgesetz.» Auch die Regenerationsmassnahmen seien auf Ablehnung gestossen, etwa die Entfernung von Drainagen. Einige Punkte hat die ANF bei der Überarbeitung des Entwurfs aufgenommen oder präzisiert. So werde nun die Bewirtschaftung auch mit land- und forstwirtschaftlichen Maschinen explizit genannt. Ebenfalls geklärt worden sei, dass Kontrollgänge im Bereich des Betretungsverbots durch die Grundeigentümer oder Bewirtschafterinnen erlaubt sind. Die grundsätzlichen Einwände hätten dagegen nicht berücksichtigt werden können.


Nur noch geringer Spielraum

Die ANF hält fest, dass ausserhalb der Zone A die Flächen alpwirtschaftlich genutzt werden dürften - ohne zu düngen und zu entwässern. Diese Vorgaben würden für gewisse Flächen bereits heute gelten und stellten somit keine zusätzlichen Einschränkungen dar. Auch der Wald könne weiter genutzt werden, jedoch schonend und naturnah. Es seien Waldbewirtschaftungsverträge unterbreitet worden, die die Nutzung wie auch die finanzielle Entschädigung regelten. Die Verantwortlichen des Kantons rechnen mit Einsprachen sowohl von Direktbetroffenen als auch von Naturschutzorganisationen. Diese hätten weitergehende Schutz- und Regenerationsmassnahmen gefordert. Weil bereits während der öffentlichen Mitwirkung Anliegen und Einwände eingebracht und, wo möglich, berücksichtigt werden konnten, bestehe nur noch ein geringer Handlungsspielraum für weitere Anpassungen. Allerdings können Einsprechende dann an die nächste Instanz gelangen.

«Es ist übertrieben»

«Der Gemeinderat Schangnau stützt die Erweiterung des Naturschutzgebietes Buhüttli nicht», sagt Gemeindepräsident Beat Gerber. Die Bewirtschafter seien schon genug eingeschränkt, nun werde es für sie noch schwieriger. Irgendwann sei der Punkt erreicht, da man die Flächen gar nicht mehr bewirtschaften könne. Das Betretungsverbot sei zudem übertrieben, findet Gerber. Und es stelle sich die Frage, wie dieses umgesetzt und kontrolliert werden soll. «Der Gemeinderat ist nicht gegen den Schutz der Moorlandschaft, aber alles im gesunden Mass.»

11.12.2025 :: Silvia Wullschläger (sws)