Kanton Luzern: Die grossen, internationalen Firmen lassen sich künftig nicht mehr nur mit tiefen Steuern anlocken. Nun will die Regierung die Standortförderung anpassen.
«Der Kanton Luzern gehört heute national und international zu den attraktivsten Unternehmensstandorten», schreibt der Regierungsrat in einer Medienmitteilung. Die Bevölkerung schätze die hohe Lebensqualität und auch die finanzielle Situation des Kantons sei aktuell sehr gut. «Das ist wesentlich auf die erfolgreiche Standortpolitik zurückzuführen», ist weiter zu lesen.
Grosse, internationale Unternehmen
Internationale Entwicklungen im Steuerbereich wie die OECD-Mindestbesteuerung würden die Standortattraktivität des Kantons Luzern aber markant verschlechtern. Konkret drohe der Kanton Luzern seinen Wettbewerbsvorteil der tiefen Unternehmensgewinnsteuern für grosse internationale Unternehmen zu verlieren. «Es besteht das Risiko, dass Arbeitsplätze und Steuereinnahmen aus dem Kanton Luzern abwandern sowie künftige Investitionen nicht mehr in Luzern getätigt werden.» Insgesamt steht ein Fiskalertrag von über 1´100 Millionen Franken für Bund, Kanton und Gemeinden auf dem Spiel.
Nun schlägt die Luzerner Regierung ein breites Paket zur Weiterentwicklung der Standortförderung vor. «Mit der Vorlage verfolgen wir drei Ziele: Wir wollen die attraktiven Standortbedingungen für grosse internationale Unternehmen im Kanton Luzern erhalten und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für alle Luzerner Unternehmen verbessern sowie in die Lebensqualität der Bevölkerung investieren», fasst Wirtschaftsdirektor Fabian Peter zusammen. Dafür sollen 2026 planmässig 250 Millionen Franken und ab 2027 jährlich 300 Millionen Franken in einen breiten Massnahmenfächer investiert werden.
Mehr Förderung statt weniger Steuern
Der Schwerpunkt der Massnahmen zu Gunsten der Wirtschaft liegt auf der Innovationsförderung, der Verbesserung der Steuerbelastung und der Rahmenbedingungen in Sachen Digitalisierung, Erschliessung von Wirtschaftsflächen, Verfügbarkeit von Wirtschafts- und Wohnflächen und einer kundenorientierten Verwaltung. Darin zeige sich, dass der für die Standortattraktivität bedeutsame Steuerwettbewerb verstärkt durch einen Förderwettbewerb abgelöst werde. Wie viel in die Förderung investiert werde, hänge von der Wirtschaftsentwicklung und der Entwicklung des Staatshaushaltes ab. Die Massnahmen zu Gunsten der Bevölkerung fokussieren auf Verbesserungen in den Bereichen Steuerbelastung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kultur und Digitalisierung.
In der öffentlichen Vernehmlassung habe die Mehrheit die Vorlage als ausgewogen eingeschätzt. Aufgrund der Rückmeldungen hat die Regierung das Massnahmenpaket noch angepasst: So wurde insbesondere eine Ergänzung in puncto Verfügbarkeit von Wirtschafts- und Wohnflächen aufgenommen. Mehrfach sei in der Vernehmlassung ergänzend zur geplanten Innovationsförderung ein Instrument zur betrieblichen Nachhaltigkeitsförderung gefordert worden. «Das ist auch aus Sicht der Regierung ein wichtiger Aspekt, der aber primär im Rahmen des Planungsberichtes Klima- und Energiepolitik berücksichtigt werden soll», antwortet dieser.
So geht es weiter
Mit der Botschaft Weiterentwicklung Standortförderung beantragt die Regierung dem Kantonsrat die Änderung des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik. Nach der Behandlung der Vorlage im Kantonsrat ist zudem eine Volksabstimmung vorgesehen, die in rund einem Jahr stattfinden soll. Per 1. Oktober 2026 soll die Vorlage in Kraft treten.