Kanton Bern:
Im Steuerjahr 2025 können steuerpflichtige Personen in der Schweiz mehr in die Säule 3a einzahlen als im Vorjahr.
Erwerbstätige Personen mit Pensionskasse dürfen neu maximal 7258 Franken auf das Vorsorgekonto 3a bei ihrer
Bankstiftung oder ihrer Versicherung überweisen. Im Jahr 2024 betrug der Maximalbetrag 7056 Franken. Erwerbstätige
Personen ohne Pensionskasse können 2025 bis zu 20 Prozent ihres jährli-chen Erwerbseinkommens, höchstens 36'288
Franken, für die Säule 3a einsetzen - das sind 1008 Franken mehr als im Vorjahr. Der jährliche Beitrag muss vor dem
Jahresende auf dem eigenen Vorsorgekonto verbucht sein, orientiert die Finanzdirektion.