Lützelflüh:
Wie der Gemeinderat mitteilt, müssen für die Tempo-30-Zone im Unterdorf von Lützelflüh keine zusätzlichen Massnahmen
ergriffen werden. Die zweimalige Überprüfung der Zone habe ergeben, dass die minimale Wirkung von V85
(Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der erfassten Fahrzeuge nicht überschritten wird) erreicht werden konnte,
informiert der Gemeinderat.