Kanton Luzern:
Der Kantonsrat hat sich in erster Beratung einstimmig für die Änderung des Tourismusgesetzes ausgesprochen. Mit der
Änderung wird die Beherbergungsabgabe von bisher 50 Rappen auf 1.10 Franken pro Person und Nacht erhöht. Die
Regierung könnte den Betrag auf maximal 1.50 Franken erhöhen, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei.
Momentan wird mit der Beherbergungsabgabe das Tourismus-Marketing finanziert. Neu sei die Abgabe allgemein für die
Tourismus-Förderung vorgesehen, schreibt die Staatskanzlei. Die Gesetzesänderung schaffe auch die Voraussetzung für
die Digitalisierung der Abrechnungen. Geplant sei eine elektronische Plattform.