Kanton Luzern:
Nachdem die Schweizer Stimmbevölkerung 2024 den Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungsinitiative angenommen hatte,
passte der Bund die Rahmenbedingungen für die Prämienverbilligung an. Dies erfordere im Kanton Luzern eine Änderung
des Prämienverbilligungsgesetzes, teilt die Staatskanzeli mit. Diese wird bis Mitte Dezember in die Vernehmlassung
geschickt. Die Revision korrigiere bestehende Ungleichbehandlungen von Ehe- und Konkubinatspaaren mit
gemeinsamen Kindern, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei. Zudem sollen die Anspruchsvoraussetzungen
angepasst und Prämien neu berechnet werden. Weiter sollen Anpassungen zur Harmonisierung mit den geltenden
sozialhilferechtlichen Bestimmungen vorgenommen werden. Die Umsetzung der neuen
bundesrechtlichen Vorgaben hat im Kanton Luzern im Jahr 2028 erstmals finanzielle Auswirkungen. Es sei mit einem
Mehraufwand von rund 30 Millionen Franken gegenüber 2027 zu rechnen, der sich etwa hälftig auf Kanton und
Gemeinden verteilt, so die Staatskanzlei.