Kanton Luzern:
Die Kantonsangestellten erhalten künftig bei ihrer Anstellung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Die bisherige
Wahl wird abgeschafft, wie einer Mitteilung der Staatskanzelei zu entnehmen ist. Der Kantonsrat hat die Änderung des
Personalgesetzes in erster Beratung einstimmig gutgeheissen.