Weniger strenge Vorgaben für Taxis

Kanton Bern:

Taxis im Kanton Bern sollen weniger strenge Vorgaben erfüllen müssen. Beispielsweise wird künftig auf die theoretische und praktische Eignungsprüfung von Taxifahrerinnen und Taxifahrern verzichtet. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung des Taxigesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die Lockerungen habe er in Zusammenarbeit mit den hauptbetroffenen Gemeinden geprüft, teilt der Regierungsrat mit. Taxis bleiben laut Mitteilung bewilligungspflichtig. Die Gemeinden werden weiterhin allfällige Vorstrafen, frühere Führerausweisentzüge und genügende Sprachkenntnisse prüfen. Die Anforderungen an den strafrechtlichen Leumund von Taxifahrerinnen und Taxifahrern seien aufgrund verschiedener Rückmeldungen in der Vernehmlassung sogar nochmal verschärft worden. Für Limousinendienste ist künftig hingegen nur noch eine Meldepflicht vorgesehen. Bislang unterscheidet die bernische Taxigesetzgebung nicht zwischen Taxis und Limousinendiensten. In der Vernehmlassung seien vor allem die vereinfachten Regeln für Limousinendienste kontrovers beurteilt worden, heisst es in der Mitteilung des Regierungsrates. Der Gesetzesentwurf geht nun an die vorberatende Sicherheitskommission und soll in der Wintersession 2025 in erster Lesung vom Grossen Rat beraten werden. Die neue Regelung wird frühestens Anfang 2027 in Kraft treten.

04.09.2025 :: pd