Bis 22.00 Uhr einkaufen

Kanton Luzern: Der Regierungsrat will das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz anpassen: Längere Öffnungszeiten für Hofläden und kleinere Selbstbedienungsgeschäfte.

Die angestrebten Änderungen im ­Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG) beruht auf mehreren Vorstössen im Kantonsrat. Nach Abschluss und Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens legt der Luzerner Regierungsrat dem Parlament nun die Botschaft zur Gesetzesanpassung vor.

Künftig sollen Selbstbedienungsgeschäfte mit einer Fläche von höchstens 30 Quadratmetern täglich bis 22.00 Uhr offenbleiben dürfen. Die Revision des Gesetzes regelt zudem neu auch die morgendlichen Ladenöffnungszeiten und nicht mehr nur die Ladenschlusszeiten. So dürfen Läden frühestens morgens um 6.00 Uhr öffnen, Selbstbedienungsgeschäfte und Tankstellenshops bereits um 5.00 Uhr. «Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen», schreibt der Regierungsrat. «Die Anpassungen tragen einem gesellschaftlichen Bedürfnis nach neuen Einkaufsmöglichkeiten Rechnung und berücksichtigen gleichzeitig die Anliegen der Landwirtschaft. Sie fördern den Direktverkauf regionaler Produkte, stärken die lokale Wertschöpfung und bieten ökologische Vorteile.»


Einfache Regelung

Mit der Maximalfläche werde auf eine komplizierte Sortimentsbeschränkung verzichtet, steht im Schreiben des Regierungsrats weiter. Dies steigert Flexibilität und Nutzerfreundlichkeit. Befürwortende und ablehnende Stimmen zur Ausnahmebestimmung für Selbstbedienungsgeschäfte hielten sich in der Vernehmlassung die Waage. Regierungsrätin Ylfete Fanaj, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, ergänzt: «Mit der nun beschlossenen Kompromisslösung werden die Anliegen des Kantonsrates umgesetzt und die Gleichbehandlung der Gewerbetreibenden bestmöglich gewährleistet.»

Für gastgewerbliche Betriebe sollen an hohen Feiertagen und an Aschermittwoch künftig Ausnahmen von der Sperrstunde (zwingende Schliessung um 00.30 Uhr) möglich sein, schreibt der Regierungsrat weiter. Diese Anpassung war in der Vernehmlassung mehrheitlich unbestritten.

07.08.2025 :: pd