Beschränkung auf Bären und Wölfe

Kanton Bern:

In der Frühlingssession 2025 hat der Grosse Rat die Finanzkommission (Fiko) beauftragt, den Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand» zu erarbeiten. Die Kommission schlägt vor, den Begriff «Grossraubtiere» durch die Formulierung «Bären und Wölfe» zu ersetzen. Sie hat das Initiativkomitee und die Umwelt- und Naturschutzorganisationen um eine Stellungnahme gebeten. «Beide stimmen der Beschränkung auf Bären und Wölfe zu», hält die Fiko in einer Mitteilung fest. «Somit bleiben alle anderen Grossraubtiere wie Luchse und Goldschakale vom Gegenvorschlag ausgenommen.» Eine Mehrheit der Kommission schlägt dem Grossen Rat vor, den Gegenvorschlag anzunehmen. Eine Minderheit lehnt den Gegenvorschlag nach wie vor ab.

Weiter ist die Kommission dem Vorschlag des Initiativkomitees bezüglich der Erhöhung der Frist gefolgt, nach deren Ablauf die Gültigkeit des Gesetzes automatisch verfällt. Die Frist soll von acht auf zwölf Jahre erhöht werden.

«Da das Initiativkomitee ebenfalls mit der Beschränkung auf Bären und Wölfe einverstanden ist, soll der bedingte Rückzug weiterhin gelten, falls der Grosse Rat in der Herbstsession 2025 den Gegenvorschlag annimmt», schreibt die Finanzkommission in ihrer Mitteilung.

31.07.2025 :: pd