Kanton Luzern:
Amtliche Dokumente, welche die Verwaltung des Kantons Luzern nach dem 1. Juni 2025 erstellt oder erhält, sind auf
Gesuch hin öffentlich zugänglich. Dies, nachdem auf diesen Zeitpunkt hin das Öffentlichkeitsprinzip in Kraft
getreten ist. Im Einzelfall könnten gesetzliche Vorschriften, überwiegende öffentliche oder schützenswerte private
Interessen den Informationszugang aber auch verhindern, schreibt die Staatskanzlei. «In diesen Fällen muss die
Verwaltung begründen, weshalb der Zugang ausgeschlossen ist.»