Kanton Bern:
Der Kanton Bern will die Gemeinden beim Datenschutz entlasten, wie der Regierungsrat zum totalrevidierten kantonalen
Datenschutzgesetz schreibt. Künftig soll die kantonale Datenschutzbehörde die Aufsicht über den Datenschutz auf
Ebene Kanton und Gemeinden zentral wahrnehmen. Nur Gemeinden mit mehr als 25'000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie
die Landeskirchen können weiterhin eine eigene Datenschutzaufsichtsbehörde bezeichnen. Der Regierungsrat hat das
totalrevidierte Gesetz zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Dieser diskutiert es voraussichtlich in der
Frühlingssession 2025. Die Revision wurde angestossen, um das kantonale Datenschutzgesetz an das europäische
Recht anzupassen. Rechtlich korrekte internationale Datenflüsse seien zum Beispiel für die Nutzung verschiedener
Applikationen von Bedeutung, heisst es in der Mitteilung. In der Vernehmlassung hatte die Frage
der Datenweitergabe ins Ausland für Diskussionen gesorgt. Kritisiert wurde insbesondere die Weitergabe von
Personendaten in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau. Diese Frage hat nun laut Medienmitteilung an
Brisanz verloren. «Nach einem entsprechenden Bundesratsentscheid ist ein sicherer Austausch von Personendaten
aus der Schweiz und zertifizierten US-Unternehmen möglich.» Damit könne der Kanton Bern künftig
US-Cloud-Lösungen legal nutzen.