Soll das Baugesetz geändert werden, um erneuerbare Energien zu fördern?

Soll das Baugesetz geändert werden, um erneuerbare Energien zu fördern?
Von der Änderung des Planungs- und Baugesetzes würden vor allem Windkraftanlagen profitieren. Die Visualisierung zeigt das Projekt auf Höch-Turner-Bock. / Bild: zvg
Kanton Luzern: Erneuerbare Energien sollen verstärkt genutzt werden. Aus diesem Grund soll das Planungs- und Baugesetz geändert werden. Am 24. November wird abgestimmt.

Der Kantonsrat hat der Änderung des Planungs- und Baugesetzes mit 83 gegen 27 Stimmen zugestimmt. Ein Komitee hat gegen die Gesetzesänderung das Referendum ergriffen, weshalb am 24. November das Luzerner Stimmvolk über die Vorlage abstimmen darf. Die Luzerner Regierung sieht in der Beschleunigung der Planungs- und Bewilligungsverfahren eine Möglichkeit, die einheimischen erneuerbaren Energien rascher auszubauen. Bisweilen würden insbesondere für Grossenergieanlagen (Wasser- und Windkraft) zwischen Projektierungsbeginn und Realisierung weit über 20 Jahre vergehen, so die Begründung. Abhilfe schaffen soll das Plangenehmigungsverfahren, das mit der vorliegenden Änderung des Planungs- und Baugesetz (PBG) eingeführt werden soll. Damit werde das Bewilligungsverfahren deutlich kürzer und effizienter. Zudem würden die Realisierungsrisiken für die Investorinnen und Investoren minimiert, findet Wirtschaftsdirektor Fabian Peter.


Kanton, nicht Gemeinde bewilligt

Das Plangenehmigungsverfahren soll gemäss Regierungsrat bei wichtigen Anlagen zur Anwendung kommen. Aus heutiger Sicht seien dies in erster Linie Windkraftanlagen und Windparks mit einer mittleren erwarteten Produktion von jährlich mindestens zehn Gigawattstunden, was dem geschätzten Jahresverbrauch von rund 2000 Haushalten entspricht. Die Windenergie habe das Potenzial, die Stromlücke im Winter zu schliessen. 

Das neue Plangenehmigungsverfahren konzentriert sich auf die kantonale Ebene, das heisst, alles wird von derselben kantonalen Behörde (Regierungsrat) bewilligt und nicht mehr wie bisher von den kommunalen Behörden (Stimmberechtigte, Gemeinderat). «Dies führt auch zu einer deutlichen Entlastung für die Standortgemeinden, weil die heutigen Verfahren kompliziert und aufwendig sind», hält der Regierungsrat fest. Die Gemeinde werde nach wie vor angehört und könne Anträge stellen. Die Stimmbevölkerung der Standortgemeinde werde aber nicht mehr über die Nutzungsplanung bestimmen können. Die Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten blieben bestehen. 

Bereits heute wird die Verfahrensart bei Projektbewilligungen für Kantonsstrassen- und Wasserbauvorhaben (Hochwasserschutz) angewendet.


Infrastruktur für Elektrofahrzeuge

Eine weitere Änderung des PBG sieht vor, dass Parkplätze in Einstellhallen von Gebäuden mit fünf und mehr Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner oder zehn und mehr Parkplätzen für Beschäftigte mit einer Grundinfrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen auszurüsten sind. Diese Vorgabe gilt bei Neubauten und bei bewilligungspflichtigen Erweiterungen oder Änderungen einer bestehenden Einstellhalle. Einen weiteren Punkt betrifft die klimaangepasste Siedlungsentwicklung. Mit einer Anpassung im PBG wird den Gemeinden ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, kommunale Vorschriften zum klimaangepassten Bauen zu erlassen.


Warum die SVP dagegen ist

In der Kantonsratsdebatte sprachen sich die Mitglieder der Fraktionen der Mitte, FDP, SP, Grünen und GLP für die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen des PBG aus. Die SVP-Fraktion lehnte die Gesetzesänderung dagegen ab. Sie findet, dass die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien freiwillig sein und nicht durch Regulierungen erzwungen werden sollen. Des Weiteren gibt die Fraktion zu bedenken, dass Windkraftanlagen nicht gleichmässigen Strom liefern würden und sie deshalb nur einen kleinen Teil zur insgesamt benötigten Strommenge beitragen würden. Sie betont zudem, dass das beschleunigte Plangenehmigungsverfahren die Gemeindeautonomie beschneide. Die Stimmberechtigten in den Standortgemeinden hätten zu wenig Mitspracherecht. Auch für die Elektrifizierung von Parkplätzen in Gebäuden soll es keine neuen Vorschriften geben. Weiter verteuern gemäss der SVP-Fraktion neue Vorschriften zum klimaangepassten Bauen das Bauen unnötig.

31.10.2024 :: pd