Kanton Bern: Mit der Steuergesetzrevision will der Regierungsrat die Steuerbelastung für tiefe Einkommen senken. Auch die Heiratsstrafe bei der Vermögenssteuer soll abgeschafft werden.
Mit der Steuergesetzrevision 2027 beantragt der Regierungsrat eine Senkung der Tarifstufen bei tiefen Einkommen und gleichzeitig eine Erhöhung des sogenannten Abzugs für bescheidene Einkommen. «Damit können spürbare steuerliche Entlastungen für Personen mit tiefen bis mittleren Einkommen erreicht werden», begründet der Regierungsrat diesen Vorschlag.
In Bezug auf die Glättung der Progression präsentiert der Regierungsrat eine Variante, in der Entlastungen von rund 190 Millionen Franken auf Stufe Kanton eingesetzt werden sollen (inklusive Gemeinden knapp 300 Millionen). Eine weniger weitgehende Variante mit 130 Millionen Franken (inklusive Gemeinden knapp 200 Millionen) entspricht einer Planungserklärung des Grossen Rates.
Freigrenze verdoppeln
Weiter sieht die Steuerstrategie als Ziel eine Gleichbehandlung der Geschlechter, aber auch die Gleichbehandlung aller Personen unabhängig des Zivilstandes vor. Die bernische Vermögenssteuer weist heute eine Heiratsstrafe auf, weil die Steuerfreigrenze von 100´000 Franken, wie sie unverheirateten Personen zusteht, bei verheirateten Personen nicht doppelt gewährt wird. Der Regierungsrat sieht deshalb für verheiratete Personen zukünftig eine Freigrenze von 200´000 Franken vor.
Die Steuergesetzrevision berücksichtigt zudem verschiedene überwiesene Vorstösse aus dem Grossen Rat. So verlangt eine Motion, dass für privatrechtliche Organisationen und Gemeindeunternehmen im Bereich der Energieversorgung dieselben Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung gelten. Der Regierungsrat setzt den Vorstoss derart um, dass eine Steuerbefreiung für Gemeindeunternehmen nur gewährt werden kann, wenn deren Gewinne nicht in den allgemeinen Gemeindehaushalt ausgeschüttet werden.
Umgesetzt wird eine weitere Motion, wonach der Eintrag auf der Liste der steuerbefreite Institutionen nicht mehr gesperrt werden kann.
Die Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision 2027 dauert vom 20. September bis am 20. Dezember.