«Wer ein Tier anfährt, muss dies melden – und zwar unverzüglich»

«Wer ein Tier anfährt, muss dies melden – und zwar unverzüglich»
Es ist traurig, wenn ein Tier von einem Auto angefahren wird. Schlimmer ist es, einfach weiterzufahren. / Bild: Shutterstock
Emmental/Entlebuch: Auch wenn es sich niemand wünscht: Ein Tier anzufahren, kann passieren. Dann ist es wichtig, sich richtig zu verhalten, nicht dass man sich strafbar macht.

«Bekannte haben ihren Kater nach einer Kollision anderntags schwer verletzt und massiv unterkühlt im Gras liegend gefunden», hat eine Leserin der «Wochen-Zeitung» geschrieben. Der Automobilist sei einfach weitergefahren. Offenbar fehle das Wissen, wie man sich bei einer Kollision mit einem Tier richtig verhält.

Eigentlich sei es klar, sagt Thomas Schwarzenbach, Wildhüter im unte-ren Emmental. «Wer ein Tier anfährt, muss dies melden, und zwar unverzüglich, sonst macht man sich strafbar.» Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um einen Hirsch oder eine Katze handle. «Das Leiden des Tieres ist dasselbe, egal, ob dieses gross oder klein ist.» Erste Adresse, um die Kollision mit einem Wildtier zu melden, sind im Kanton Bern die Wildhüter (0800 940 100 von 7 bis 19 Uhr). Ausserhalb dieser Zeiten muss die Polizei unter Telefon 117 kontaktiert werden. Bei angefahrenen Haustieren und im Kanton Luzern ist generell immer die Polizei zuständig (siehe Kasten).

Nach einer Kollision müsse man an der nächsten geeigneten Stelle anhalten, «natürlich ohne sich selber zu gefährden», betont der Wildhüter. Dann: Unfallstelle sichern mit Warnblinker und Pannendreieck, Vorfall telefonisch melden, den Anweisungen folgen.


Falsches Verhalten

Es gibt auch Handlungen, die unbedingt zu unterlassen sind, wie Thomas Schwarzenbach betont. «Liegt das Wild am Boden, darf man sich ihm nicht nähern. Das löst nur unnötigen Stress aus und helfen kann man ihm nicht.» Wenn das Tier nicht sichtbar sei, könne man die Stelle markieren mit einem Stecken oder einem Plastiksack etwa, damit der Wildhüter wisse, wo suchen. Keinesfalls solle man sich selber auf die Suche machen. «Sonst probiert das schwerverletzte Tier, zu flüchten.» Es sei Sache des Wildhüters, es mit einem speziell ausgebildeten Hund aufzuspüren und zu erlösen. Das Tier werde bei jeder Kollision gesucht, denn es trage fast immer Verletzungen davon. «Wenn wir ein Tier nicht finden, stehen die Chancen gut, dass es überlebt», sagt Schwarzenbach.


Sofort handeln

Der Wildhüter betont im Gespräch mehrmals, dass mit der Meldung eines Vorfalls nicht zugewartet werden dürfe. «Man ist es dem Tier schuldig, dass es von den Qualen, die man ihm zugefügt hat, erlöst wird.» Sich nach einer Kollision nachts erst am Morgen zu melden, sei strafbar. Es komme aber leider immer wieder vor, da habe er schon einiges erlebt. Beispielsweise, dass der Autofahrer erst später einen Schaden am Fahrzeug entdeckt und der Versicherung meldet. Diese verlangt eine Kollisionsbestätigung, sonst übernimmt sie den Schaden nicht. «Spätestens dann fliegt alles auf und man hat ein Problem, denn ein Tier anfahren, ist nicht strafbar, es nicht sofort melden aber schon.»

Im Fall des eingangs erwähnten Katers ging die Sache glimpflich aus. Er überlebte die Kollision dank mehreren Operationen.

Bei Haustieren die Besitzerin oder die Polizei verständigen

Es ist schnell geschehen: Eine Katze rennt aus dem hohen Gras auf die Strasse, trotz Vollbremsung kann eine Kollision nicht vermieden werden. Auch bei einem Haustier gilt wie bei einem Wildtier (siehe Hauptartikel): anhalten, Unfallstelle sichern, melden. «Falls möglich, sollte der Autofahrer versuchen, die Besitzerin des Tieres ausfindig zu machen und zu informieren», erklärt Céline Lehmann, Mediensprecherin der Kantonspolizei Bern. Beispielsweise indem man an einigen Haustüren klingelt. Sei es nicht möglich, die Besitzerin ausfindig zu machen, müsse der Vorfall über den Polizeinotruf 117 gemeldet werden. «Es ist wichtig, den Unfall nicht zu ignorieren.» Anders als bei einem Wildtier könne man sich einem Haustier nähern und es zu einem Tierarzt bringen. «Ihm soll möglichst schnell geholfen werden», so Céline Lehmann. Der Tierarzt könne zudem – wie die Polizei auch – einen eventuell vorhandenen Chip auslesen, um die Besitzerin zu identifizieren.

Wer eine Kollision mit einem Haustier nicht melde, mache sich strafbar und müsse mit einer Busse rechnen.

08.08.2024 :: Silvia Wullschläger (sws)