Investor präsentiert dritten Anlauf für die «Mountain Lodge»

Investor präsentiert dritten Anlauf für die «Mountain Lodge»
Das neue Modell der «Mountain Lodge» umfasst das neunstöckige Hauptgebäude sowie einen «Turm» rechts. / Bild: zvg
Sörenberg: Die «Mountain Lodge» erlebt eine Neuauflage. Zweimal gescheitert, unternimmt der Investor einen erneuten Anlauf zur Realisierung der touristischen Anlage.

Diesmal solls klappen. Die Stalder Generalunternehmungen GmbH aus Luzern nehmen einen neuen Anlauf zur Realisierung der «Mountain Lodge Sörenberg». Auf rund 12´000 Quadratmetern soll am Hang schräg gegenüber der Kirche ein Designhotel entstehen mit 80 bis 90 Suiten und Appartements. Die Grösse variiert zwischen 1½-Zimmer- bis 4½-Zimmer-Wohnungen. Grosszügige Flächen für Restaurants, Seminar-, Wellness- und Fitnessbereiche ergänzen das Angebot der gehobenen Klasse. Das aus dem Wettbewerb siegreich hervorgegangene Projekt wurde letzte Woche der Öffentlichkeit vorgestellt.


Angst vor «kalten Betten»

Eine erste Auflage der geplanten Anlage war 2018 an einer Flut von Einsprachen gescheitert. Stein des Anstosses waren damals die Dimension der Gebäude sowie die Befürchtungen vor noch mehr «kalten Betten», also Wohnungen, welche die meiste Zeit leer stünden. Dies hätte im Widerspruch gestanden zum Zweitwohnungsgesetz, der sogenannten «Lex Weber». Diese regelt die Zulässigkeit des Baus neuer Wohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Letzterer beträgt in der Gemeinde Flühli, zu der Sörenberg gehört, bekanntlich knapp 60 Prozent. 

Ausnahmen zum Zweitwohnungsgesetz sind jedoch möglich. Zweitwohnungen im Zusammenspiel mit Hotel und strukturiertem Beherbergungsbetrieb sind erlaubt. Solche Wohnungen gelten als touristisch bewirtschaftet, sofern sie dauerhaft zur ausschliesslich kurzzeitigen Nutzung durch Gäste zu ortsüblichen Bedingungen angeboten werden. Zudem dürfen sie nicht auf die persönlichen Bedürfnisse des Eigentümers oder der Eigentümerin zugeschnitten sein.


Bedenken der Denkmalpflege

Doch auch der zweite Gestaltungsplan, Ende 2018 eingereicht, blieb auf der Strecke. Das Gebäude sei zu wuchtig und beeinträchtige das Dorfbild, wurde in den Einsprachen moniert. Zudem legte auch die kantonale Denkmalpflege ihr Veto gegen die Pläne ein. Der Gemeinderat Flühli habe in der Folge, wird der damalige Gemeindeammann Hans Lipp im «Entlebucher Anzeiger» zitiert, entschieden, den Gestaltungsplan zurückzuweisen. In der Folge habe die Luzerner Stalder-Gruppe als Eigentümerin beim Kantonsgericht Klage gegen diesen Entscheid eingelegt. Das Kantonsgericht habe mit Urteil vom 12. Januar 2021 die Verwaltungsgerichtsbeschwerde abgewiesen und der Gemeinde recht gegeben. Ab dann herrschte Funkstille.


Dritter Anlauf

Aber der Investor blieb dran. Ende 2020 hatte er, wie am Informationsanlass zu vernehmen war, im Einladungsverfahren einen Studienauftrag lanciert. Eine breit abgestützte Jury, mit Architektur-Fachleuten sowie Vertreterinnen aus dem Denkmal- und Heimatschutz, der Gemeinde und der Ortsplanung, begutachtete in der Folge die sechs eingereichten Vorschläge. Das Gremium habe, so der Vertreter der Zeitraum AG, welche das Verfahren begleitet hatte, einstimmig die Projektstudie von Brügger Architekten AG aus Thun zur Weiterbearbeitung empfohlen. Ausschlag­gebend für den Entscheid seien die gekonnte Staffelung der schmalen Baukörper, welche sich feingliedrig in die Landschaft einpassten, der freie Raum vor der Kirche – eine wichtige Auflage der Denkmalpflege – sowie die traditionelle Holzbauweise des grossen Doppelgebäudes und des Turmbaus. Nicht zuletzt biete das ebenerdige, für die Öffentlichkeit zugängliche Restaurant mit Terrasse, im Zusammenspiel mit der Kirche, die Möglichkeit, sich zu einem neuen Dorfplatz zu entwickeln. Das Siegerprojekt werde jetzt noch präzisiert, so dass der nachgebesserte Gestaltungsplan im Spätsommer dieses Jahres öffentlich aufgelegt werden könne, war weiter zu vernehmen. Durchlaufe das Projekt die Baubewilligungsphase ohne nennenswerte Widerstände, könnte der Spatenstich im Frühjahr 2025 erfolgen. Spätestens Ende 2027 soll die Anlage dem Betrieb übergeben werden.


Lex Weber ist massgebend

Auf Nachfrage dieser Zeitung stellte der Investor, Daniel Stalder, noch-mals klar, das ganze Betriebskonzept sei konform mit der «Lex Weber». So seien Hotellerie Suisse und auch die künftige Betreiberin der Anlage, die Hotelkette Dorint, von Beginn an mit im Boot gewesen und hätten dafür gesorgt, dass «das Drehbuch eingehalten wird und am Schluss auch ein hotelnahes Bewirtschaftungskonzept vorliegt, welches im Einklang mit dem Zweitwohnungsgesetz steht.» 

«Das Ganze ist eigentlich», führte Stalder weiter aus, «ein Hotel, ausgerichtet auf einen Ganzjahres-Betrieb. Und Angst vor einer Bauruine brauche übrigens niemand zu haben. «Wir haben 80 bis 90 Wohnungseigentü-mer, welche das Risiko teilen. Es gibt somit kein Klumpenrisiko.» Finanziert werde das Projekt nach klassischer Schweizer Art, das heisse, rund 50 Prozent der Wohnungen müssten bei Baubeginn verkauft sein, der Rest seien Eigenmittel des Investors.

01.02.2024 :: Daniel Schweizer (sdl)