Heimkosten aktualisiert

Kanton Bern: Der Regierungsrat hat die Änderung der «Verordnung über die sozialen Leistungsangebote» verabschiedet. Namentlich wurden bei den Alters- und Pflegeheimen sowie der Spitex die Restkosten der Pflege, die der Kanton trägt, aktualisiert. Gleichzeitig hat der Regierungsrat die höchstmöglich anrechenbaren Heimkosten, die bei den Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden, angepasst. Ob die Änderungen so in Kraft treten, ist noch abhängig davon, was der Grossen Rates bezüglich Lohnsummenwachstum in der Wintersession entscheidet.

09.11.2023 :: pd