Vorbehalte zu AGR- und OLK-Bericht

Kanton Bern: Wie kommen die Entscheide des Amtes für Gemeinden und Raumordnung zustande? Das sei zu wenig nachvollziehbar, findet die zuständige Kommission.

Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BAK) hat den Bericht des Regierungsrates zu den Aufgaben des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) im Bereich Orts- und Regionalplanung sowie Bauen ausserhalb der Bauzonen vorberaten. Der Bericht geht zurück auf eine Motion. Diese verlangt Auskunft über die Gründe für den hohen Pendenzenberg beim AGR und darüber, ob die Interessenabwägung des AGR im Falle negativer Berichte der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) rechtmässig ist. Der Regierungsrat stellt fest, dass sich die Geschäftslast im AGR in den letzten Jahren erhöht und die Komplexität der Geschäfte zugenommen hat. Dies habe zu Fristverzögerungen geführt. Die Befürchtungen der nicht rechtmässigen Interessensabwägung bestätigt er aber nicht. Um Fristverkürzungen zu erzielen, sind nach Einschätzung des Regierungsrates fünf zusätzliche Stellen notwendig, die ins Budget 2024 aufgenommen werden sollen. Zusätzliche personelle Ressourcen seien unabdingbar, wenn gewünscht werde, dass sich die Bearbeitungsfristen bei Planungsgeschäften verkürzen. Im Bereich Bauen ausserhalb der Bauzone sieht der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf.


Vertiefte Abklärungen verlangt

Die BAK ist mit dem Bericht des Regierungsrates nur teilweise einverstanden. Aus Sicht der Kommission gibt er zu wenig Auskunft über die Art und Weise, wie der Auftrag des AGR, die Rechtmässigkeit der Interessenabwägung zu überprüfen, gehandhabt wird. Deshalb beantragt die BAK, den Bericht in diesem Teil an den Regierungsrat zurückzuweisen. Dieser soll anhand von vertieften Abklärungen aufzeigen, wie die Interessenabwägung vorgenommen wird und wie die Genehmigungsentscheide zustande kommen. Aus Sicht der Kommissionsminderheit erfolgt die Interessenabwägung des AGR dagegen fundiert. Sie lehnt die teilweise Rückweisung deshalb ab.


Kaum Handlungsbedarf bei OLK

Im Weiteren hat die BAK den Bericht des Regierungsrates zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder im Kanton Bern vorberaten. Er geht auf zwei Motionen zurück. Diese hatten eine Überprüfung der regionalen Kommissionen sowie die Unabhängigkeit des Sekretariats der OLK vom AGR gefordert. Der Regierungsrat kommt im Bericht zum Schluss, dass neben der OLK keine zusätzlichen Kommissionen nötig sind. Es bestünden bereits Möglichkeiten, auf örtliche Fachstellen zurückzugreifen. Der Regierungsrat möchte zudem die Zuordnung der OLK zur Direktion für Inneres und Justiz und des OLK-Sekretariats zum AGR nicht ändern. Um eine mögliche Befangenheit ausschliessen zu können, soll das AGR das OLK-Sekretariat aber ausschliesslich auf administrativer Basis unterstützen. Weiter soll das AGR nicht mehr in der OLK Geschäftsleitung vertreten sein.


Nicht einseitig auf OLK abstützen

Die BAK ist auch mit diesem Bericht nur teilweise einverstanden. Die Motion Josi sei noch nicht ganz erfüllt. Diese verlangt unter anderem, dass die Fachberichte der verschiedenen Amts- und Fachstellen bei der Interessenabwägung gleichermassen einbezogen werden und sich das AGR nicht einseitig auf den Fachbericht der OLK abstützt. Deshalb beantragt eine Mehrheit der BAK dem Grossen Rat, den Bericht in diesem Teil zu ergänzen und aufzuzeigen, wie das AGR künftig die Fachberichte «aller relevanten Amts- und Fachstellen als Teil einer umfassenden, nachvollziehbaren und dokumentierten Interessenabwägung» miteinbezieht.

02.11.2023 :: pd