Höhere Abzüge wegen Inflation

Kanton Luzern: Wie im letzten Jahr passt der Kanton Luzern auf das Steuerjahr 2024 die Einkommenstarife an. Ebenfalls werden die in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge angepasst. Grund dafür ist der Ausgleich der Folgen der kalten Progression. Dadurch steigt beispielsweise der steuerlich zulässige Maximalabzug für Fahrkosten von 6300 Franken auf 6400 Franken. «Ohne die Anpassungen würden der Kanton und die Gemeinden rund 8 Millionen beziehungsweise 9,2 Millionen Franken mehr Steuern einnehmen, als ihnen ohnehin mit der Teuerung schon zufliessen», teilt das kantonale Finanzdepartement mit. Am 5. September 2023 hat der Regierungsrat den Beschluss mit den neuen Tarifen und Abzügen per 1. Januar 2024 erlassen.

21.09.2023 :: pd