Chlorwasser aus Sommerpools darf nicht einfach in die Umwelt abgelassen werden. Die Luzerner Polizei habe vermehrt festgestellt, dass jetzt, Ende Sommer, Chlorwasser aus Privatpools unkontrolliert in die Umgebung geflossen sei, ist einer Medienmitteilung zu entnehmen. «In Buttisholz verendeten Mitte August mindestens 75 Fische, nachdem eine Privatperson das Chlorwasser aus dem Privatpool über einen Meteorschacht abgelassen hat.»
Die Untersuchungsbehörden machen darauf aufmerksam, dass diese Art von Entsorgung illegal ist. Wasser, das mit Chlor und/oder anderen Chemikalien versetzt ist, schadet der Umwelt. Das Poolwasser muss über die Kanalisation entsorgt werden.
Wie die Luzerner Polizei weiter informiert, sei letzten Sommer ein Mann bestraft worden, weil er das Poolwasser unsachgemäss entsorgt hat. Wegen der fahrlässigen Gewässerverunreinigung sowie der fahrlässigen Tierquälerei «durch mittelbares Einleiten von Poolwasser in ein Gewässer» sei der Verursacher mit einer Geldstrafe belegt worden. Zudem habe der Mann die Untersuchungskosten tragen müssen.