Ausweis C reicht nicht bei Polizei
Kanton Bern: Eine Minderheit der Sicherheitskommission (SIK) fordert, dass neu auch Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C als Polizistin oder Polizist angestellt werden können. Die Mehrheit der SIK lehnt dies ab. Mit der aktuellen Anpassung des Polizeigesetzes sei bereits eine Lockerung vorgesehen. Diese sieht vor, dass Personen die polizeilichen Lehrgänge bereits absolvieren dürfen, wenn sie das Schweizer Bürgerrecht beantragt haben. Für eine Anstellung als Polizistin oder Polizist müssen sie dann aber im Besitz des Bürgerrechts sein. Beim Datenaustausch mit anderen Kantonen und dem Bund beantragt die SIK eine ergänzende Bestimmung: Alle Abrufe in den Systemen sollen protokolliert und regelmässig durch die kantonale Datenaufsichtsstelle geprüft werden. Eine Minderheit erachtet diese zusätzliche Bestimmung als nicht nötig, da die vorhandenen Sicherungssysteme genügten. Schliesslich begrüsst die Kommission die personalrechtlichen Anpassungen, insbesondere, dass die im Verkehrsdienst tätigen polizeilichen Sicherheitsassistentinnen und -assistenten nun auch über den Polizeistatus verfügen sollen.
17.08.2023 :: pd