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Privatunterricht neu nur mit Lehrdiplom

Kanton Luzern:

Wer Privatunterricht erteilt, braucht dafür eine Bewilligung. Der Luzerner Regierungsrat hat die Voraussetzungen dafür angepasst und die entsprechende Verordnungsbestimmung geändert. Demnach müssen neu alle Personen über eine stufen- und fachgemässe Ausbildung (Lehrdiplom) verfügen, wenn sie Privatunterricht erteilen wollen. Vorgängig wurde vom Bildungs- und Kulturdepartement (BKD) zu diesem Thema eine Vernehmlassung durchgeführt. «Mit der Verordnungsänderung wird eine Qualitätsverbesserung beziehungsweise -sicherung angestrebt, was von der Mehrheit der offiziellen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst wird», informiert der Regierungsrat in einer Mitteilung. Für bereits bestehende unbefristete Bewilligungen sei das private Unterrichten der eigenen Kinder bis zum Ende der Primarschulstufe als ­Übergangslösung möglich. Diese Änderung tritt per 1. August 2023 in Kraft.

01.06.2023 :: pd