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Grosse Solaranlagen haben Priorität

Kanton Bern:

Mit der Änderung des Energiegesetzes erleichtert der Bund die Bewilligung von Fotovoltaik-Grossanlagen. Er fördert diese mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten. Von den Erleichterungen und Förderbeiträgen profitieren nur Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2025 Elektrizität ins Stromnetz einspeisen und nur bis diese neuen Fotovoltaik-Grossanlagen schweizweit eine jährliche Gesamtproduktion von maximal zwei Terawattstunden liefern. Zuständig für die Bewilligung solcher Anlagen sind die Kantone.

Nun hat der Regierungsrat des Kantons Bern mit einer dringlichen Einführungsverordnung bestimmt, dass die Regierungsstatthalterämter für die Bewilligung von solchen Grossanlagen zuständig sein sollen. Weiter hat er die Verfahren für prioritär erklärt. Schliesslich wird die verwaltungsinterne Beschwerdeinstanz entfallen. «Das heisst, gegen die Erteilung oder Verweigerung von Bewilligungen kann direkt beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden, was die Verfahren beschleunigt», schreibt der Regierungsrat in einer Medienmitteilung. 

Die Gesuchstellenden können sich vom Amt für Umwelt und Energie und anderen Fachstellen des Kantons Bern beraten lassen. Zudem erarbeiten die zuständigen kantonalen Stellen derzeit ein Merkblatt.

01.06.2023 :: pd