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Aufrüsten für die digitale Verwaltung

Röthenbach:

Seit März dieses Jahres ist das Gesetz über die digitale Verwaltungsführung und die Verordnung über die digitale Verwaltungsführung in Kraft. Diese gesetzlichen Grundlagen schreiben die digitale Verwaltungsführung im Kanton Bern vor. Sie gelten auch für die Gemeinden. Die neue Gesetzgebung schreibt weiter vor, dass Behörden, die noch kein  entsprechendes System haben, bis spätestens 1. März 2027 eines beschaffen müssen.

Der Gemeinderat Röthenbach «hat im Sinne eines Grundsatzentscheides beschlossen, die elektronische Geschäftsverwaltung ‹Gever› einzuführen», wie er mitteilt. Für die Erarbeitung eines Ordnungssystems, eines Archivkonzeptes sowie von Organisationsvorschriften hat der Gemeinderat einen Nachkredit von 18´000 Franken bewilligt.

25.05.2023 :: pd