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Unterstützung nur für Erwachsene

Kanton Bern:

Die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates hat das neue Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) zuhanden der zweiten Lesung vorberaten. Das Gesetz soll diesen Menschen mehr Selbstbestimmung ermöglichen und ambulante Unterstützungsangebote mitfinanzieren.

Die Kommission schlägt dem Grossen Rat einige Änderungen vor. So soll der Regierungsrat per Verordnung definieren können, wer als Angehörige gilt und für die Unterstützung von behinderten Verwandten entschädigt wird. Weiter sollen auch Beistandspersonen eine Entschädigung erhalten können. Eine Minderheit der Kommission möchte für zugezogene Menschen mit Behinderungen auf eine Karenzfrist für die Mitfinanzierung von ambulanten Dienstleistungen verzichten, sofern diese in ihrem Herkunftskanton bereits von solchen profitiert haben. Hingegen hat sich die Kommission entschieden, nun doch auf einen Zusatz zu verzichten, wonach auch Minderjährige Anspruch auf zusätzliche Assistenzleistungen hätten erhalten sollen. Das BLG ist auf erwachsene Menschen mit Behinderungen ausgerichtet. «Eine Vermischung mit dem Unterstützungssystem für Minderjährige hätte schwerwiegende Konsequenzen für die gesamte Systematik», hält die Kommission fest.

25.05.2023 :: pd