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Spitalversorgung für alle gewährleisten

Kanton Luzern:

Der Kantonsrat hat fünf gleichlautende Einzelinitiativen an die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) überwiesen. Sie verlangen, dass im Spitalgesetz mindestens eine ausreichende, allen zugängliche ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung an den Spitalstandorten Luzern, Sursee und Wolhusen verankert wird. Mit dieser Regelung soll das Bestehen und das Angebot der drei Spitalstandorte auch in Zukunft garantiert werden.

Die GASK hat die Beratung aufgenommen. Sie beabsichtigt, dem Kantonsrat die Annahme der Einzelinitiativen zu empfehlen. Basis dafür muss aus Sicht der Kommission aber eine unvoreingenommene und umfassende Auslegeordnung zu diesem kom­plexen Sachverhalt sein. Zu klären sei unter anderem die Vereinbarkeit der neuen Gesetzesbestimmung mit übergeordnetem Recht, die wirtschaftliche Tragbarkeit und wie die Regelung gestaltet sein müsse, damit die Weiterentwicklung der Spitäler und ihres Angebots gewährleistet bleibe. In diesem Zusammenhang plant die Kommission, ein unabhängiges, externes Gutachten einzuholen. Zudem will sie die breite Beteiligung aller betroffenen Gruppen sicherstellen.

16.03.2023 :: pd