Error compiling Razor Template (contact the administrator for more details)

Kantonsbeteiligung an der BLS regeln

Kanton Bern:

Die Kantonsverfassung verlangt, dass bedeutende kantonale Beteiligungen in einem Gesetz zu regeln sind. Bei der Kantonsbeteiligung an der BLS fehlt bisher eine solche gesetzliche Grundlage. Diese soll nun geschaffen werden. 

Die BLS-Gruppe bündelt unter dem Dach der BLS AG sechs Tochterunternehmen. Der Kanton hat einen Mehrheitsanteil (55,75 Prozent) an der BLS AG. Die Tochterunternehmen werden von der BLS AG kon­trolliert. Nur an der BLS Netz AG hat der Kanton selber auch einen Aktienanteil (16,5 Prozent). Wegen des engen Zusammenhangs soll auch diese Beteiligung in das Gesetz einbezogen werden.

Das Gesetz ändere nichts am bisherigen Beteiligungsumfang, hält der Regierungsrat in seiner Medienmitteilung fest. «Es legt aber den Rahmen fest, in dem der Regierungsrat Aktien der BLS AG und der BLS Netz AG verkaufen oder zukaufen könnte.» Der Mehrheitsanteil an der BLS AG soll dabei gewährleistet bleiben. Das Gesetz legt zudem fest, welche Zwecke der Kanton mit seiner Beteiligung an der BLS verfolgt und wie er bei der Wahrnehmung dieser Interessen vorgeht.

Bis am 12. Juni 2023 können die Unterlagen online eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht neu die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung.

16.03.2023 :: pd